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Chronologie
30.11.2012

Gustl Mollath: Ein Opfer der Justiz?

Wahnsinniger oder Justizopfer? Seit 2002 beschäftigt Gustl Mollath Bayerns Justiz. Seit 2006 sitzt der Nürnberger in der Psychiatrie. Der Fall soll nun auf Anordnung von Justizministerin Beate Merk komplett neu geprüft werden. Mollath sagt, er freue sich darüber.
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Wahnsinniger oder Justizopfer? Seit 2002 beschäftigt Gustl Mollath Bayerns Justiz. Seit 2006 sitzt der Nürnberger in der Psychiatrie. Der Fall soll nun auf Anordnung von Justizministerin Beate Merk komplett neu geprüft werden. Mollath sagt, er freue sich darüber.
Foto: SWR/Report Mainz, dpa

Der Nürnberger Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Seither kämpft er für seine Freilassung. Nun wird der Fall neu aufgerollt. Eine Dokumentation

Vor über sechs Jahren ließ die bayerische Justiz Gustl Mollath in die Psychiatrie sperren, nun soll der Fall komplett neu aufgerollt werden. Damit reagiert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf den öffentlichen Druck und wochenlange heftige Debatten. Seit 2006 sitzt der Nürnberger Mollath, der seine damalige Ehefrau brutal misshandelt haben soll, in der Psychiatrie. Mollath hatte seine Frau wegen Schwarzgeldgeschäften angezeigt. Mitarbeitern der HypoVereinsbank warf er vor, sie würden Schwarzgeld verschieben. Das Landgericht Nürnberg stufte Mollath als geisteskrank ein. Seither kämpft er für seine Freilassung aus der Psychiatrie. Eine Chronologie der Geschehnisse:

November 2002 Mollaths Frau zeigt ihren Ehemann wegen Körperverletzung an. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe.

Mai 2003 Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

September 2003 Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg.

Dezember 2003 Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

Februar 2004 Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Der Grund: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden. Mollath habe lediglich kopierte Kontoauszüge und Überweisungsaufträge vorgelegt, diese aber nicht erläutert. Konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung habe er nicht geliefert, so die Begründung.

Dezember 2005 Das Amtsgericht Nürnberg beschließt, den Fall Mollath an das Landgericht Nürnberg-Fürth zu verweisen – wegen einer zu erwartenden Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie.

August 2006 Das Landgericht Nürnberg ordnet Mollaths Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Ein Gutachter bescheinigte ihm eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Bis heute ist Mollath im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht.

Februar 2007 Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

Dezember2011 Justizministerin Merk (CSU) weist in einer Plenarsitzung des Landtags Spekulationen zurück, Mollath sei zu Unrecht untergebracht. Die Unterbringung sei 2008, 2010, 2011 und 2012 durch unabhängige Gerichte bestätigt worden.

März 2012 Merk sagt im Rechtsausschuss des Landtags, die Strafanzeige Mollaths wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei „weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen“. Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten zudem keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

Oktober 2012 Freie Wähler, SPD und Grüne werfen Merk vor, im Fall Mollath vor dem Rechtsausschuss des Landtags die Unwahrheit gesagt zu haben. Merk weist das „mit aller Schärfe“ zurück.

November 2012 Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Der Bericht enthält den Satz: „Alle nachprüfbaren Vorwürfe Mollaths haben sich bestätigt.“ Der Schwarzgeld-Vorwurf sei jedoch nicht nachprüfbar gewesen und hätte sich wie andere Behauptungen Mollaths nicht bestätigt. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

30. November 2012 Merk veranlasst, dass beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird. Mollath freut sich über die angestrebte Wiederaufnahme. Dem Bayerischen Rundfunk sagt er: „Das hört sich natürlich sehr gut an.“ (jafu, dpa)

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