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  3. Passau: Hakenkreuzfahne in Grab - Geldstrafe für Neonazi

Passau
15.06.2009

Hakenkreuzfahne in Grab - Geldstrafe für Neonazi

Neonazi Thomas Wulff vor Gericht.

Der bundesweit bekannte Rechtsextremist Thomas Wulff ist am Montag vom Amtsgericht Passau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.

Wulff hatte vor Gericht zugegeben, bei der Beerdigung eines früheren Neonazi-Funktionärs eine Hakenkreuzfahne ins Grab gelegt zu haben. Wulff wurde daher wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 120 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Da der 46-Jährige bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verlangt.

Im Umfeld der Beisetzung kam es damals zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen einigen Neonazis und der Polizei. Die Krawalle gelten als möglicher Auslöser des ungeklärten Mordanschlags auf den damaligen Passauer Polizeichef Alois Mannichl im Dezember. Die Ermittler schließen nicht aus, dass es sich bei dem Messerangriff um einen Racheakt eines Neonazis handelte. Mannichl war mehrfach konsequent gegen Aufmärsche der rechten Szene vorgegangen und wurde deshalb auch im Internet angefeindet, beispielsweise von der NPD.

Zu der Beisetzung des letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse, waren im Juli 2008 etwa 80 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland nach Passau gekommen - darunter auch der ebenfalls bei der NPD aktive Wulff. Nach seiner Aussage haben ihm zwei "Kameraden" bei der Trauerfeier eine Reichskriegsflagge mit dem Hakenkreuz sowie eine Fahne des Deutschen Reiches gegeben, damit er die beiden Flaggen auf dem Sarg drapiert. Dabei habe er erst später - als die Flaggen im Grab lagen - bemerkt, dass auf der einen ein Hakenkreuz aufgedruckt ist. Die Staatsanwaltschaft hatte nach zwei Tagen das Grab öffnen und die beiden Fahnen entfernen lassen.

Wulffs Verteidiger, der Hamburger NPD-Vorsitzende Jürgen Rieger, hatte einen Freispruch verlangt. Er sagte, die verbotene Flagge sei nur im Kreise der Trauergäste aufgetaucht und damit nicht öffentlich gezeigt worden. Dieser Ansicht schloss sich Amtsrichter Hans Wastlhuber nicht an. Er betonte, dass ein Journalist das Hakenkreuz kurz gesehen und dann auch Fotos gemacht habe. Rieger kündigte nach dem Schuldspruch an, das Urteil anfechten zu wollen. Zunächst war der NPD-Funktionär mit einem Befangenheitsantrag gegen Wastlhuber gescheitert.

Wulff sagte bei dem Prozess, dass sein Fall nichts mit dem Anschlag auf Mannichl zu tun habe. Der Neonazi betonte auch mehrfach, dass sich die Polizei unter Führung Mannichls bei der Beisetzung vorbildlich verhalten habe. Die Beamten hätten sich zurückgehalten und die Trauergäste nicht schon im Vorfeld durchsucht.

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