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Justiz
13.02.2017

Mehr Häftlinge aus Maghreb-Staaten in Bayern

Die Zahl der Häftlinge in bayerischen Gefängnissen aus den sogenannten Maghreb-Staaten steigt - ihr Anteil ist aber nach wie vor gering.
Foto: Stephan Jansen, dpa

Ihr Anteil ist nach wie vor gering, doch die Zahl inhaftierter Nordafrikaner in Bayern steigt. Das stellt die Justiz vor neue Herausforderungen.

Die Zahl der Häftlinge in bayerischen Gefängnissen aus den sogenannten Maghreb-Staaten steigt - ihr Anteil ist aber nach wie vor gering. Nach Angaben des Justizministeriums stammten Ende vergangenen Jahres 169 Gefangene aus Tunesien, Marokko, Algerien und Libyen. Ihr Anteil an allen 10 901 Gefangenen betrug somit 1,55 Prozent. Vergleichszahlen hat das Ministerium jeweils zum Stand 31. März: Hierbei verdoppelte sich die Zahl von 83 Häftlingen im Jahr 2014 auf 160 im Jahr 2016 beinahe. Der Anteil an allen Inhaftierten wuchs im selben Zeitraum von 0,74 auf 1,42 Prozent.

"Ganz allgemein beklagen Justizvollzugsanstalten in Bayern zunehmend ein teilweise besonders forderndes und respektloses Verhalten von - insbesondere jüngeren nichtdeutschen - Gefangenen", teilte eine Ministeriumssprecherin in München mit. "Dies kann aber nicht in besonderer Weise Gefangenen aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten zugeordnet werden." Jedoch stellen sich der Justiz andere Probleme.

Viele Gefangene mit Migrationshintergrund kämen aus Ländern mit gesellschaftlichen Normen und Weltanschauungen, die teils erheblich von europäischen Vorstellungen abweichen. Die Justizbediensteten bräuchten daher eine erhöhte interkulturelle Kompetenz, um im Umgang mit solchen Inhaftierten mögliche Missverständnisse rechtzeitig zu erkennen und notwendige Unterstützung zielgerichtet leisten zu können. "Die Vermittlung interkultureller Kompetenz wird im bayerischen Justizvollzug deshalb als Daueraufgabe für Bedienstete auf allen Ebenen angesehen", erklärte die Sprecherin weiter. 

Gefangene und Sicherungsverwahrte mit Migrationshintergrund hätten darüber hinaus oft Sprachschwierigkeiten, die ihre Integration in die Gesellschaft erschwerten und ihre schulischen und beruflichen Chancen beschränkten. "Unter Resozialisierungsgesichtspunkten bedürfen diese Personen besonderer Unterstützung", so die Sprecherin. Im Doppelhaushalt 2017/2018 würden die hierfür notwendigen zusätzlichen Personal- und Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. dpa/lby

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