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NSU-Prozess
05.09.2014

NSU-Prozess: Weiter Rätsel um die "Ceska"-Mordwaffe

Die Ceska-Pistole, die bei den Ermittlungen gefunden wurde: Ihre Herkunft bleibt immer noch unklar.
Foto: Franziska Kraufmann/Archiv (dpa)

Im NSU-Prozess müht sich das Gericht, sämtliche Zwischenhändler der "Ceska"-Mordwaffe nachzuweisen. Doch dies gelang auch am Freitag nicht.

Die genaue Herkunft der NSU-Mordwaffe bleibt unklar. Mit der "Ceska"-Pistole wurden neun der zehn Opfer erschossen. Das Oberlandesgericht München befragte am Freitag einen Ermittler des Bundeskriminalamts - er hatte einen der mutmaßlichen Waffenbeschaffer vernommen. Dieser Mann gehörte zum Freundeskreis von Uwe Böhnhardt und hatte in einer früheren Vernehmung eingeräumt, mit einem mutmaßlichen Schweizer Waffenhändler befreundet zu sein. Er habe aber bestritten, etwas mit der "Ceska"-Pistole zu tun zu haben oder den Kontakt zu dem Schweizer vermittelt zu haben, berichtete der BKA-Beamte.

Widersprüchliche Aussagen des mutmaßlichen Waffenbeschaffers

Aus Sicht des Beamten waren die Aussagen des mutmaßlichen Waffenbeschaffers aber nicht glaubhaft und teilweise widersprüchlich. Zunächst habe der Mann gesagt, nach dem Auffliegen des NSU-Trios sei ihm "schon klar" gewesen, dass "die Sache" mit dem Schweizer "und den ganzen Waffen auf mich zurückfällt". Später habe er diese Aussage aber bestritten und sich darum auch geweigert, das Vernehmungsprotokoll zu unterschrieben.

1000 Euro für den Fall einer Inhaftierung abgehoben

Verwundert seien die Vernehmer auch über etwas anderes gewesen, berichtete der Zeuge. Der Mann hatte 1000 Euro Bargeld von seinem Konto abgehoben - er erklärte, dieses Geld habe er für den Fall seiner Festnahme und möglichen Inhaftierung bei sich haben wollen. Die BKA-Beamten hätten "die Vernehmungsatmosphäre entsprechend angepasst", sagte der Zeuge. Sie hätten dem Verdächtigen "wortstark" klargemacht, "dass man ihm nicht glaubt".

Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und des als Unterstützer mitangeklagten Ralf Wohlleben forderten anschließend, die Aussagen des Ermittlers nicht als Beweismittel zuzulassen. Auf ihre Nachfragen räumte der Beamte ein, die Lautstärke der Vernehmungsbeamten sei bisweilen näher am "Brüllen" als am "Sprechen" gewesen. 

Herkunft der Pistole gilt trotzdem als überwiegend geklärt

Für die Anklage gilt die Herkunft der "Ceska"-Pistole trotzdem als überwiegend geklärt. Nachgewiesen sei, dass sie von einem Waffenhändler in der Schweiz stamme. Dass sie am Ende beim mutmaßlichen Terror-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt landete, hieß es schon zu einem früheren Zeitpunkt am Rande des Verfahrens. Nur bei einigen Stationen dazwischen gebe es "Unschärfen".

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Zweiter Zeuge verweigerte die Aussage

Als zweiter Zeuge war am Freitag der ältere Bruder des Mitangeklagten André E. geladen. Er verweigerte allerdings die Aussage - dazu hat er als unmittelbarer Verwandter das Recht. Er widersprach auch der Einführung seiner polizeilichen Vernehmung als Beweismittel in den Prozess. dpa/lby

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