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Cannabis-Volksbegehren
21.01.2016

Nein zu Cannabis: Volksbegehren abgelehnt

Das Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis wurde vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. (Symbolbild)
Foto: Abir Sultan, dpa

Der Verfassungsgerichtshof lehnt ein Bürgervotum ab. Die Initiatoren wollen aber nicht aufgeben. Bald soll ein zweites Volksbegehren gestartet werden.

Für Wenzel Cerveny und seinen „Cannabis Verband Bayern“ ist das nicht das Ende. Sie wollen weiter für die Legalisierung des Stoffes kämpfen. Auch nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Schon in wenigen Wochen wollen die Initiatoren ein zweites Volksbegehren starten.

Der hat am Donnerstag ein Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis in Bayern abgelehnt. „Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar, da dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt“, erklärte Gerichtspräsident Peter Küspert.

Der „Cannabis Verband“ hatte von Sommer 2014 bis Herbst 2015 rund 27000 Unterschriften gesammelt und damit die erste formale Hürde für ein Volksbegehren genommen. Das Bayerische Innenministerium hatte aber rechtliche und formelle Bedenken – es schaltete deshalb das Gericht zur Prüfung ein.

Kein Volksbegehren zu Cannabis

Die Initiatoren des Legalisierungs-Volksbegehrens wollten mit der gesetzlichen Neuregelung erreichen, dass Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis-Produkten mit dem berauschenden Wirkstoff THC künftig straffrei sind. Bislang ist dies nur unter strengen Auflagen etwa für Schmerzpatienten möglich.

So sollten Haschisch oder Marihuana nach der Freigabe über Apotheken oder lizenzierte Geschäfte verkauft werden können. Die Aufsicht sollte bei einer staatlichen „Hanfagentur“ liegen. Mit der Neuregelung könnten Produktion, Vertrieb und Konsum von Cannabis aus der Illegalität geholt werden, argumentierten die Initiatoren. Die bislang damit verbundene Kriminalität würde sinken.

Argumente, die das Verfassungsgericht gar nicht bewerten wollte: Man habe „nicht darüber zu befinden, ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sachgerecht, zweckmäßig, angemessen und praktikabel sind“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Für die Entscheidung ist daher nicht maßgeblich, wie die Legalisierung von Cannabis rechtspolitisch zu bewerten wäre.“

Gesetzvorschlag nicht mit Bundesrecht vereinbar

Entscheidend sei vielmehr, dass der Gesetzesvorschlag nicht mit Bundesrecht, vor allem dem Betäubungsmittelgesetz, vereinbar sei: Der Bundesgesetzgeber habe den Umgang mit Cannabis „umfassend und lückenlos geregelt“, argumentieren die Richter: Landesrechtliche Regelungen „zur selben Materie sind daher generell ausgeschlossen“.

Politisch umstritten ist vor allem der Umgang mit geringen Mengen Cannabis: Anders, als Bayern, sehen etwa Hessen oder Berlin bei wenigen Gramm in der Regel von Strafverfolgung ab. Wenzel Cerveny und seine Mitstreiter planen daher ein neues Volksbegehren für die Straffreiheit bei geringen Mengen. Auch für die leichtere Verfügbarkeit von Cannabis als Medizin wolle man kämpfen. Trotz der Niederlage habe man in der Sache bereits gewonnen, findet Cerveny – weil die Legalisierung durch das Volksbegehren zum politischen Thema geworden sei: „Cannabis ist aus der Tabuzone herausgekommen.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.01.2016

....mir würde es schon reichen, wenn es möglich ist Cannabis als natürliches Schmerzmittel verwenden zu dürfen, ebenso die Cocablätter. Aber da stehen ja wieder die Pharmindustrien dagegen. Leichter ist es ja Chemiemedikamente mit den Nebenwirkungen zu produzieren,als auf die Natur zurückzugreifen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Vorbild ist wiederum USA, seit in einigen Bundestaaten der Besitz und Verbrauch legalisiert wurde,sank auch die Kriminalitätsrate, komisch.......

22.01.2016

„Cannabis ist aus der Tabuzone herausgekommen.“..und es stellt sich herraus, wie Viele die Verbote und unverhältnis hohe Strafen ablehnen. Auch in Augsburg haben tausende Unterschrieben. Der DHV Augsburg wird Herrn Cerveny weiter unterstützen.