Nürnberger Zoo unterliegt Tierschützern
Nach mehreren Früh- und Totgeburten im Nürnberger Delfinarium, muss der Zoo nun Tierschützern umfassend Auskunft über die Haltung der Delfine erteilen.
Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshoft in München mit, vor dem die Kritiker des Delfinariums geklagt hatten. Davor hatte schon das Ansbacher Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom Tiergarten unter Verschluss gehaltenen Unterlagen über die Haltung der Delfinart Großer Tümmler als Umweltinformation gilt, für die das Umweltinformationsgesetz und damit entsprechende Transparenz gelte.
Hintergrund der Klage ist die Nachzucht der Großen Tümmler in Nürnberg, wo in den vergangenen Jahren eine hohe Zahl von Früh- und Totgeburten auftrat. Die Delfinschutzorganisation WDCS wollte über die bisher verweigerten Informationen die Haltungsbedingungen in Nürnberg prüfen, nach WDCS-Angaben hat das Delfinarium bisher 37 verstorbene Delfine zu verzeichnen, darunter seit 2004 neun tote Delfin-Babys.
Der Verhaltensbiologe Karsten Brensing vom WDCS begrüßte das Urteil als "Meilenstein" und "Türöffner für die unabhängige wissenschaftliche Evaluierung von Haltungsbedingungen" der Delfine. Damit müssten Zoos und Tiergärten insgesamt künftig transparenter über die Haltung informieren. Das Urteil kommt kurz vor der Eröffnung der neuen Nürnberger Delfinlagune. Der 24 Millionen Euro teure Neubau ist laut Tiergarten in Europa einzigartig und soll die Haltungsbedingungen für Delfine und Seelöwen verbessern. afp
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