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  3. Urteil wegen der Delfinhaltung: Nürnberger Zoo unterliegt Tierschützern

Urteil wegen der Delfinhaltung
26.05.2011

Nürnberger Zoo unterliegt Tierschützern

Nach mehreren Früh- und Totgeburten im Nürnberger Delfinarium, muss der Zoo nun Tierschützern umfassend Auskunft über die Haltung der Delfine erteilen.

Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshoft in München mit, vor dem die Kritiker des Delfinariums geklagt hatten. Davor hatte schon das Ansbacher Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom  Tiergarten unter Verschluss gehaltenen Unterlagen über die Haltung  der Delfinart Großer Tümmler als Umweltinformation gilt, für die das  Umweltinformationsgesetz und damit entsprechende Transparenz gelte.

Hintergrund der Klage ist die Nachzucht der Großen Tümmler in  Nürnberg, wo in den vergangenen Jahren eine hohe Zahl von Früh- und  Totgeburten auftrat. Die Delfinschutzorganisation WDCS wollte über  die bisher verweigerten Informationen die Haltungsbedingungen in  Nürnberg prüfen, nach WDCS-Angaben hat das Delfinarium bisher 37  verstorbene Delfine zu verzeichnen, darunter seit 2004 neun tote  Delfin-Babys.

Der Verhaltensbiologe Karsten Brensing vom WDCS begrüßte das  Urteil als "Meilenstein" und "Türöffner für die unabhängige  wissenschaftliche Evaluierung von Haltungsbedingungen" der Delfine.  Damit müssten Zoos und Tiergärten insgesamt künftig transparenter  über die Haltung informieren. Das Urteil kommt kurz vor der  Eröffnung der neuen Nürnberger Delfinlagune. Der 24 Millionen Euro  teure Neubau ist laut Tiergarten in Europa einzigartig und soll die  Haltungsbedingungen für Delfine und Seelöwen verbessern. afp

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