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  3. Mittelfranken: "Reichsbürger von Georgensgmünd": Zweiter Polizist muss vor Gericht

Mittelfranken
11.07.2017

"Reichsbürger von Georgensgmünd": Zweiter Polizist muss vor Gericht

Absperrband hängt vor einem Haus in Georgensgmünd, in dem ein "Reichsbürger" auf Polizisten geschossen hatte.
Foto: Daniel Karmann/Archiv (dpa)

Nach den tödlichen Schüssen eines Reichsbürgers auf einen Polizisten in Franken müssen sich drei Männer vor Gericht verantworten: Der Schütze selbst sowie zwei Polizeibeamte.

Im Fall des sogenannten Reichsbürgers von Georgensgmünd hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Polizisten erhoben. Der 50 Jahre alte Beamte soll im vergangenen August nachgesehen haben, ob etwas zu dem 49-jährigen "Reichsbürger" im Computersystem der Polizei erfasst war. Das Ergebnis - es war nichts erfasst - habe er dem späteren Todesschützen mitgeteilt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag und bestätigte Medienberichte.

Polizisten wurden vom Dienst suspendiert

Das Landratsamt hatte dem "Reichsbürger" zuvor mitgeteilt, dass seine Waffen eingezogen werden sollen. Die Anklage gegen den Oberkommissar vor dem Amtsgericht Fürth lautet daher unter anderem auf Verletzung von Dienstgeheimnissen. Zudem soll der Oberkommissar unerlaubt drei Wurfsterne und eine Signalpistole besessen haben. Daher wird ihm auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. 

Der "Reichsbürger" hatte im vergangenen Oktober auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde getötet, zwei weitere verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt.

Das Verfahren gegen den Schützen unter anderem wegen Mordes soll Ende August beginnen. Auch gegen einen weiteren Polizisten wurde Anklage erhoben. Der 51-Jährige muss sich ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Beide Polizisten wurden im November vom Dienst suspendiert. Sie standen laut Polizei seit längerem per Handy-Chat in Kontakt mit dem "Reichsbürger".

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem 51-jährigen Hauptkommissar auch noch fahrlässige Tötung im Amt durch Unterlassen vor. Nach Ansicht der Anklagebehörde wusste er von der Gefährlichkeit und dem Waffenbesitz des "Reichsbürgers" und hätte seine Kollegen vor dem Einsatz warnen müssen. Das Landgericht sah dies jedoch anders und ließ diesen Anklagepunkt nicht zu. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt.

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Anhänger der Reichsbürger-Bewegung erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Einige "Reichsbürger" haben Verbindungen zum Rechtsextremismus. Inzwischen wird die Bewegung bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. dpa/lby/AZ

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