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Memmingen
20.06.2012

Säugling fast totgeschlagen: Vater muss zwölf Jahre ins Gefängnis

Der kleine Bub wird Zeit seines Lebens an den Folgen der brutalen Schläge seines Vaters leiden. Das Kind hatte einen Schädelbruch erlitten, schwebte in Lebensgefahr und musste notoperiert werden. Der Vater muss nun ins Gefängnis (Symbolbild).
Foto: Ralf Lienert

Weil sein Kind schrie, rastete der 39-jährige Vater aus und schlug den Säugling fast tot: Die Spätfolgen sind gravierend.

Der kleine Bub wird Zeit seines Lebens an den Folgen der brutalen Schläge seines Vaters leiden. Das Kind hatte einen Schädelbruch erlitten, schwebte in Lebensgefahr und musste notoperiert werden. Am Montag hat das Schwurgericht am Memminger Landgericht den 39-jährigen Mann wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Zunächst ein Abend wie jeder andere

Juli 2011 – zunächst ein Abend wie jeder andere: Die Mutter sitzt mit ihren drei Kindern im Wohnzimmer, der Vater kommt heim. Der damals fünf Monate alte Säugling ist gefüttert und relativ ruhig. Als der Vater das Baby auf den Arm nimmt, fängt es an zu schreien. Weil das Kind nicht aufhört, gerät der Vater in Rage. Er hält dem Buben zunächst Mund und Nase zu, lässt ihn dann kopfüber baumeln und gibt ihm schließlich etwa 20 Ohrfeigen.

Mutter will eingreifen

Die Mutter will eingreifen, hat aber gegen den „gewalttätigen und rohen Mensch“, wie ihn später Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein in ihrer Urteilsbegründung bezeichnet, keine Chance. Die beiden älteren Geschwister des Säuglings flüchten ins Kinderzimmer. Der Vater rastet völlig aus, wirft das Kind gegen eine Wand, schüttelt es dann heftig, lässt ihm Wasser über den Kopf laufen und steckt ihn schließlich ins Kinderbettchen. Dann legt er sich selbst hin.

Erst als der 39-Jährige schläft, traut sich die Mutter, ihre Schwester anzurufen, die sofort den Notarzt verständigt. Der Bub kommt in eine Klinik, wo ihm die Ärzte kaum noch eine Überlebenschance geben. Sie müssen den Schädel entdeckeln und das Kind am Gehirn operieren. Wie durch ein Wunder kommt der Säugling durch.

Linke Gehirnhälfte schwer geschädigt

Die Spätfolgen sind jedoch gravierend. Wie ein Neurologe der Universität Ulm als Gutachter gestern vor dem Gericht erläuterte, sei die linke Gehirnhälfte des heute knapp eineinhalb Jahre alten Buben schwer geschädigt. Seine Intelligenz sei deutlich gemindert, sein Gesichtsfeld erheblich eingeschränkt.

Wegen der rabiaten Übergriffe und der schlimmen Folgen forderte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung sprach lediglich von gefährlicher Körperverletzung und plädierte auf sieben Jahre Haft.

Zwölf Jahre Freiheitsentzug

Das Schwurgericht verurteilte den 39-Jährigen schließlich zu zwölf Jahren Freiheitsentzug – auch weil der Angeklagte schon mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft war. Bereits vor 18 Jahren hatte der gewalttätige Mann ein Baby – sein erstes Kind aus einer anderen Beziehung – geschlagen und auf ein Bett geworfen. Auch damals hatte das Kind zuvor geweint und geschrien. Und auch damals hatte der Mann das Baby „doch nur zur Ruhe bringen wollen“, wie er sagte.

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