Stallpflicht in Bayern gelockert: Bald gibt es wieder Freiland-Eier
Die Stallpflicht für Geflügel in Bayern, die wegen der Vogelgrippe seit vier Monaten galt, ist weitgehend aufgehoben worden. Damit gibt es auch bald wieder Freiland-Eier.
Seit Mitte November galt in Bayern eine allgemeine Stallpflicht für Hühner und anderes Geflügel. Grund ist die Vogelgrippe. Durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Räumen sollte verhindert werden, dass die Vogelgrippe-Viren auf Bestände übergreifen und Tiere sterben oder sogar massenhaft getötet werden müssen.
In den vergangenen Monaten waren in Deutschland über 1000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt worden. In Bayern gab es laut bayerischem Umweltministerium bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Nun aber wird die Stallpflicht gelockert. "Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich", sagte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf. Das Umweltministerium habe die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.
Die Lockerung der Stallpflicht sorgt nicht nur bei Geflügelhaltern für Erleichterung, sie hat auch positive Folgen für die Verbraucher. Denn damit können jetzt auch wieder Freiland-Eier vermarktet und verkauft werden. Diese sind etwas teurer als Eier aus normaler Bodenhaltung, die Stallpflicht hatte den Eier-Produzenten deshalb auch massive Umsatzeinbrüche beschert.
Vogelgrippe: Stallpflicht in Bayern weitgehend aufgehoben
Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogel-Monitoring intensiv weiter. Scharf sagte: "Wenn es die Situation erfordert, werden wir weiterhin konsequent im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung handeln." Da immer wieder Situationen eintreten könnten, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können, hieß es.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern lesen Sie auch in unserem News-Blog zur Vogelgrippe. (AZ)
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