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München
26.08.2013

Urenkelinnen missbraucht: vier Jahre Haft für Großvater

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Urenkelinnen muss ein 83-Jähriger für vier Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert.
Foto: Alexander Kaya

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Urenkelinnen muss ein 83-Jähriger für vier Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert.

Zu Lasten des Angeklagten müsse sich auch dessen Verhalten nach den Taten auswirken, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Münchner Landgericht. Er habe die Kinder aufgefordert, ihrer Mutter nichts zu sagen, um die Familie nicht "zu sprengen". Der Mann hat sich laut seinem Geständnis und Aussagen der Opfer in 75 Fällen an den heute 13 und 15 Jahre alten Mädchen vergangen.

Die jüngere Schwester leidet schwer unter den Folgen des sexuellen Missbrauchs

Insbesondere die jüngere Schwester leide schwer unter den Folgen. Mit ihr soll der Rentner dreimal Oralsex gehabt haben. Für solche schweren Missbrauchsfälle sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von je zwei Jahren vor. Die Schülerin leidet laut Gutachten an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Verteidigung bat, das Alter des bislang völlig unbescholtenen Angeklagten zu berücksichtigen. Eine so hohe Strafe, wie die von der Anklage gefordert, sei ihrer Ansicht nach nicht notwendig.

Richter: Der Rentner hat seine Vertrauensstellung "brutal ausgenutzt"

Zu Ungunsten des Angeklagten wirkte sich aus, dass er bis heute nicht erfasse, was er den Kindern angetan habe: "Er hat sich nicht einmal entschuldigt", sagte der Vorsitzende Richter. Der Rentner habe seine Vertrauensstellung insbesondere gegenüber dem jüngeren Mädchen "brutal ausgenutzt". dpa/lby

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