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  3. NSU-Prozess: Uwe Mundlos empfahl "kleine autonome Gruppen" in Briefen

NSU-Prozess
03.09.2015

Uwe Mundlos empfahl "kleine autonome Gruppen" in Briefen

Der Zeuge im heutigen NSU-Prozess meldete sich krank. Stattdessen wurden Schriftstücke verlesen.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Als Zeuge war am Donnerstag ein früherer Neonazi-Anführer aus Thüringen im NSU-Prozess geladen. Dieser meldete sich aber krank. Das Gericht nutzte die Zeit anderweitig.

Nachdem sich zum heutigen Prozesstag der einzige Zeuge, ein früherer Anführer des rechtsextremen "Thüringer Heimatschutzes", krankgemeldet hatte, ging das Gericht anderen Beweismitteln nach. So wurden mehrere Schriftstück zur Vorgeschichte der Terrorserie verlesen. Darunter waren Briefe des bereits verstorbenen Uwe Mundlos, der Teil des NSU-Trios war. Er hatte die Briefe in den 90er Jahren an mehrere "Kameraden" verschickt. Darin klagte er, dass man angesichts zahlreicher Behördenspitzel "fast nichts mehr wirklich planen" könne. Es führe darum wohl eher "zum Sieg", nur noch in "kleinen autonomen Gruppen zu arbeiten".

NSU-Trio tauchte in Untergrund ab

Wenige Jahre später tauchten Beate Zschäpe, Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Untergrund ab. Laut Anklage verübten sie zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass sich der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) als derartige autonome Kleingruppe verstand.

Schriftstücke wie die Mundlos-Briefe gelten in Strafprozessen nur dann als verwertbare Beweise, wenn sie formell eingebracht werden - meist dadurch, dass ein Richter sie vorliest.

Nach einem Monat Sommerpause war der Münchner NSU-Prozess am Mittwoch fortgesetzt worden. In der kommenden Woche legt das Oberlandesgericht eine weitere Unterbrechung ein. Regulär geht das Verfahren am 15. September weiter. Das Gericht hat aber für die folgenden Monate wieder drei Termine pro Woche geplant. AZ/dpa/lby

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