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Kommunen
04.11.2016

Wer zahlt für den Straßenausbau?

Herrscht bei den Kosten für Straßenausbau in den Gemeinden gleiches Recht für alle oder Willkür?
Foto: David Ebener, dpa

Der Streit um die Beiträge von Bürgern für den Straßenausbau ist beim Verwaltungsgerichtshof angekommen. Seine Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

Im Dauerstreit über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Bayerns Städten und Gemeinden wird vermutlich bereits kommende Woche ein Grundsatzurteil gefällt. Dann wird der Verwaltungsgerichtshof in München darüber entscheiden, ob die Rechtsaufsicht im Landkreis München die Gemeinde Hohenbrunn dazu zwingen kann, von Grundstückseigentümern in Wohngebieten Beiträge für die Sanierung einer Gemeindestraße zu erheben. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Haus- und Grundbesitzer sowie für die Kommunalpolitik in ganz Bayern haben. Im Kern geht es, wie sich gestern in der kontroversen mündlichen Verhandlung zeigte, um die Frage, ob eine Gemeinde ihre Bürger von Beiträgen verschonen darf, wenn sie es sich leisten kann.

Dass ausgerechnet die 9000-Einwohner-Gemeinde Hohenbrunn zum Vorkämpfer für die Beitragsfreiheit wurde, hat einen speziellen Grund. Die Gemeinde hat ausreichend Einnahmen, eine niedrige Pro-Kopf-Verschuldung und ist auf besondere Zuschüsse des Staates nicht angewiesen. Trotzdem musste sie vor einigen Jahren einen Kredit aufnehmen, um ein Grundstück zu kaufen, das nur in dem Moment zu haben war. Damit war sie gesetzlich auch dazu verpflichtet, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben und eine entsprechende Satzung zu erlassen. Die Logik dahinter: Eine Kommune, die einen Kredit aufnimmt, muss auch alle anderen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, die ihr zur Verfügung stehen.

Für Hohenbrunn hatte das nach Angaben von Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) eine besonders ärgerliche Folge. Sie hätte in einem Viertel, dessen Straßen allesamt bis auf eine schon beitragsfrei saniert waren, nun die Anlieger dieser einen, noch zu sanierenden Straße zur Kasse bitten müssen. Eine Mehrheit im Gemeinderat war der Ansicht, dass das ungerecht sei, und hob die Satzung wieder auf. Weil auch der Kredit mittlerweile weitgehend getilgt war, sah man in Hohenbrunn darin kein Problem.

Streit jetzt in der zweiten Instanz

Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt war allerdings anderer Ansicht und erklärte die Aufhebung der Satzung für rechtswidrig. In erster Instanz setzte sie sich damit vor dem Verwaltungsgericht München durch. Die Gemeinde aber gab nicht auf und zog vor den Verwaltungsgerichtshof. Dort allerdings geht es zunächst nicht um die in ganz Bayern politisch heftig diskutierte Frage, ob es gerecht sei, dass Hauseigentümer für den Straßenausbau mal zahlen müssen und mal nicht. Es geht vielmehr darum, wie frei Gemeinden in ihrer Entscheidung sind, und auch darum, ob der Freistaat für Gleichbehandlung in ganz Bayern sorgen muss.

Andreas Schmitz, der Vorsitzende Richter des 6. Senats, stellte gleich zum Auftakt der Verhandlung klar, dass er sich aus der Politik raushalten will: „Wir sind hier vor Gericht. Wir reden nicht über rechtspolitische Fragen.“ Es gehe einzig und allein darum, die bestehenden Rechtsvorschriften richtig auszulegen und anzuwenden. Dennoch könnte das Urteil erhebliche politische Folgen haben.

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Wenn die Richter zum Beispiel zu der Auffassung kommen, dass es angesichts der soliden Haushaltslage in Hohenbrunn in der Entscheidung der Gemeinde liege, Beiträge erst gar nicht zu erheben, dann könnten sich alle „reichen“ Gemeinden Bayerns in Zukunft darauf berufen. Umgekehrt könnten dann vielleicht auch alle Gemeinden, die immer mal wieder auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, gezwungen werden, Beiträge zu erheben. Und dies wiederum könnte dazu führen, dass es noch mehr Ärger um die Straßenausbaubeiträge gibt.

Der Hintergrund: Bisher haben nur knapp 73 Prozent der Gemeinden in Bayern eine Satzung. Mancherorts werden angeblich, um Ärger mit den Bürgern zu vermeiden, trotz Satzung keine Gebühren erhoben. Andererseits wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Bürger plötzlich mehrere zehntausend Euro zahlen sollen.

Auf dem Prüfstand steht vor Gericht ganz nebenbei auch die Frage, ob in der Verwaltungspraxis nicht eine gewisse Willkür herrscht. Im Landkreis München, so wurde vor Gericht klar, hat sogar weniger als die Hälfte der Gemeinden eine Ausbaubeitragssatzung. Darunter seien einige, die finanziell deutlich weniger gut dastehen als Hohenbrunn. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Professor Ferdinand Kuchler, fragte denn auch hartnäckig nach den Maßstäben, die von der staatlichen Rechtsaufsicht angelegt werden.

Das Gericht will bis Mitte kommender Woche seine Entscheidung bekannt geben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.11.2016

Der gesunde Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn sagt, dass die Straßen-Instandhaltung einer Kummune auch von der Kommune - also der Gemeinschaft - zu tragen ist.

Bei einem Baugebiet kann ja bei den Erschliessungskosten ein Anteil dabei sein - da hat jeder noch die Möglichkeit sich u.U. einen "besser wirtschaftenden Ort" für sein Bauvorhaben auszusuchen. Ein Ort, der kein Wachstum will - kann ja die Bauwilligen verschrecken/verjagen - wird dann schon sehen, wohin er kommt.

Aber bei den Straßen, die von allen genutzt werden - der Anwohner keinen Einfluss darauf hat, wer die Straße benutzen darf und welche Verkehrsströme darüber geleitet werden - da muss das auf die Gemeinschaft umgelegt werden - das ist gerecht und führt zu keiner großen Belastung für Einzelne - gehört zu den üblichen Wartungskosten einer Kommune.

Ich weiss nicht, was do so schwierig zu verstehen ist? Man kann da schon manchmal zweifeln an der Intelligenz von gewählten Volksvertretern oder hoch bezahlten Verwaltungsbeamten - oder liegt es an was ganz Anderem?