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DSL
04.01.2018

Den Internet-Anschluss mit Nachbarn teilen

Wer das WLAN mit den Nachbarn teilt, kommt im Endeffekt billiger weg. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

In Wohngemeinschaften ist es normal, doch der Internetanschluss lässt sich auch mit den Nachbarn teilen - je mehr Nutzer, desto billiger der Anschluss. Was zu beachten ist.

Einen normalen DSL-Internetzugang gibt es schon ab rund 20 Euro im Monat. Bei Anschlüssen mit Datenraten jenseits der 100 Megabit oder Kabelanschlüssen für Einfamilienhäuser wird es aber schon teurer. Wäre es da nicht eine gute Idee, den Anschluss mit Nachbarn oder Mitbewohnern zu teilen?

Den Internetanschluss teilen? Das geht und ist in vielen Wohngemeinschaften gelebter Alltag. Rein rechtlich spricht auch überhaupt nichts dagegen, sagt der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting. "Es gibt keinerlei Verbot, sein WLAN mit anderen zu teilen." Lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Internet-Zugangsanbieter (ISP) schließen es aus, anderen den Anschluss gegen Geldzahlung zugänglich zu machen. Strafe droht also keine, höchstens die Kündigung durch den ISP.

Erste Möglichkeit: WLAN-Passwort den Nachbarn geben

Wer andere mitsurfen lassen will, muss sich vorher ein paar Gedanken machen: zum Beispiel, welche Technik man nutzen will. Die einfachste Lösung ist, Mitbewohnern oder Nachbarn einfach das WLAN-Passwort zu verraten. Dann können sie mit ins Netz. Das WLAN sollte in jedem Fall passwortgeschützt sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt ein komplexes Passwort mit 20 Zeichen oder mehr und WPA2-Verschlüsselung.

Reicht der Empfang in der Nachbarwohnung nicht aus, verstärkt ein Repeater oder zusätzlicher Zugangspunkt das Signal. Moderne Mesh-WLAN-Lösungen von Herstellern wie AVM, Netgear oder Google Wifi versorgen auch größere Bereiche mit WLAN-Netz.

Doch andere einfach in sein WLAN zu lassen, ist nicht unbedingt die beste Lösung. "Sie möchten ja nicht alle Ressourcen teilen, sondern nur die Internetverbindung", sagt Ernst Ahlers vom Fachmagazin "c't". Denn Geräte in einem Netz können einander sehen und miteinander kommunizieren. Das will nicht jeder. Die Lösung heißt: Gastnetzwerk.

Zweite Möglichkeit: Ein Gastnetzwerk

Diese zweiteinfachste Lösung bieten immer mehr Routerhersteller schon ab Werk an. Zusätzlich zum normalen Funknetzwerk wird ein zweites Netz aufgebaut. "Das hat den charmanten Vorteil, dass man dem Nachbarn den Zugang auch wieder entziehen kann", sagt Ahlers. Ein weiterer Vorteil: Im Gastnetzwerk kann man oft auch die Internetgeschwindigkeit der Mitnutzer einstellen oder etwa nur E-Mail- und Websitebesuche freischalten. Auch die Kommunikation der Geräte im Netzwerk untereinander lässt sich blockieren. So behält man die Kontrolle über die Aktivitäten der Mitnutzer und muss - im Idealfall - keinen Ärger wegen illegalem Filesharing oder Downloads fürchten.

Dritte Möglichkeit: Eine Routerkaskade

Etwas komplizierter, aber technisch am saubersten ist die sogenannte Routerkaskade. Hierbei stellt ein Modem oder Router die Verbindung zum Internet her, erklärt Ernst Ahlers. Alle anderen Nutzer schließen daran per Netzwerkkabel ihren eigenen WLAN-Router an. Der Vorteil: Jeder kann sich seinen Zugang selbst so einrichten, wie es gewünscht ist. Mit etwas Arbeit lassen sich so auch mehrere IP-Telefonanschlüsse mit eigener Telefonnummer betreiben, so dass man sich nicht den Hauptanschluss teilen muss. 

Allerdings kann die Routerkaskade auch Tücken haben. Durch die aktuell zwei Verfahren zum Zuteilen einer IP-Adresse, IPv4 und IPv6, kann es mit dem Router hinter dem Router zu Problemen beim Streaming oder bei Onlinespielen kommen. Auch die Reaktionszeit des Internetanschlusses kann - in einigen Fällen - in den Keller gehen. 

Wie sich Abmahnung und eine langsame Verbindung verhindern lassen

Aber was ist, wenn der Mitnutzer illegale Dinge über den Internetanschluss anstellt? Flattert deshalb eine Abmahnung ins Haus, ist man verpflichtet, die Mitnutzer zu nennen, sagt Anwalt Härting. Danach muss aber die Gegenseite beweisen, wer den Schaden angerichtet hat. Als WLAN-Betreiber haftet man nicht. Und: "Es besteht keine Pflicht, die Aktivitäten anderer im Netz aufzuzeichnen."

Wie schnell der geteilte Anschluss sein sollte, hängt davon ab, wie das Netz genutzt wird und wie viele Nutzer es gibt. Wird quasi nur gesurft, kann man auch einen langsameren DSL-Zugang teilen. Wollen alle angeschlossenen Nutzer HD-Videos streamen, sieht die Sache schon anders aus. "Unter 16 Megabit pro Sekunde (MBit/S) sollten es nicht sein", sagt Holger Bleich von der "c't". "Sonst ist kein paralleles Streaming möglich. Für parallele 4K-Streams sind entsprechend 25 MBit/S und mehr nötig. Und auch an Downloads wie etwa Updates für den PC oder Mobilgeräte sollte man denken und Kapazitäten einplanen, damit es im geteilten Netzwerk am Ende keinen Datenstau gibt. (dpa)

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