Kinox.to-Razzia mit zwei Festnahmen: Bleiben User straffrei?
Bei einer Razzia gegen die Betreiber der Streamingseite kinox.to gab es zwei Festnahmen. Während diese mit Konsequenzen rechnen müssen, könnten User der Dienstes straffrei bleiben.
Mit einer Razzia sind die Ermittler in mehreren Bundesländern gegen die Betreiber des Streamingdienstes Kinox.to vorgegangen. Zwei Festnahmen habe es gegeben. Das bestätigte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" (Montag). Zudem seien "jede Menge Daten" sichergestellt worden.
Kinox.to verlinke auf raubkopierte Inhalte
Die Seite kinox.to soll zu den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Web-Angebote zählen. Kinox.to verlinke auf raubkopierte Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme und sei dem geschlossenen Portal kino.to nachempfunden, schrieb der "Spiegel". Klein zufolge sei im Zuge von Ermittlungen im kino.to-Verfahren festgestellt worden, dass die Beschuldigten, die zunächst nicht bekannt waren, "einfach weitergemacht und das kinox.to-Portal betrieben haben". Dem "Spiegel" zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten kino.to-Betreibern bekannt. Diese - die Gründer aus Leipzig sowie der Chef-Programmierer der mittlerweile vom Netz genommenen Seite - hatten jahrelange Haftstrafen erhalten.
Kinox.to: Nach zwei Brüdern wird europaweit gefahndet
In dem Fall von Kinox.to gebe es laut dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft vier Hauptbeschuldigte. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden.
Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Erpressung und Brandstiftung
Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, sagte Klein. Die Beschuldigten hätten "massiv versucht", Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. "Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten." Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen." Zudem seien bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld" durchgeführt worden.
Bleiben User von Streamingseiten straffrei?
Umstritten ist, ob die Nutzer solcher Streaming-Seiten straffrei bleiben. Einige Rechtsexperten vertreten diese Ansicht. Abmahnungen hätten demnach vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand, da es bislang noch keine höchstrichterliche Klärung gebe. dpa/AZ
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