Uber: Taxi-App in Deutschland verboten - Betreiber wollen sich wehren
Uber, die Taxi-App, mit der auch Privatleute ihre Fahrdienste anbieten können, wurde nun in Deutschland verboten. Bei Verstoß drohen hohe Strafen. Die Uber-Betreiber wehren sich.
Die beliebte Taxi-App Uber darf in Deutschland bis auf Weiteres nicht mehr angeboten werden. Das haben die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden. In einem Eilverfahren untersagten sie dem Taxi-Konkurrent per einstweiliger Verfügung deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern. Uber will einem Bericht zufolge gegen den Beschluss vorgehen.
Uber: Taxi-App droht bei Verstößen hohe Strafen
Weil Fahrer die Dienste über Uber nur anbieten könnten, wenn das Unternehmen sie dafür zugelassen habe, sei Uber "zumindest als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen", zumal Uber auch am berechneten Fahrpreis beteiligt werde, argumentierten die Richter.
Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Uber bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt, wie aus dem Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts hervorgeht, den diese bereits am 25. August getroffen hatte. Nach Auffassung der Richter verstößt das Start-up-Unternehmen gegen das Personenbeförderungsgesetz. Es würden gegen Bezahlung Personen befördert, ohne im Besitz einer entsprechenden Genehmigung zu sein.
Gegen den Beschluss des Frankfurter Landgerichts will Uber der Online-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge Widerspruch einlegen. Bis nach einer mündlichen Verhandlung ein Urteil gesprochen wird, bleibt das deutschlandweite Verbot aber gültig.
Uber Deutschland-Verbot: Taxi-Genossenschaft mit Stellungnahme
Das Personenbeförderungsgesetz gelte auch für Uber, betonte die Genossenschaft der Taxizentralen in ihrer Reaktion auf die Entscheidung. Der Vorsitzende Dieter Schlenker erneuerte die grundsätzliche Kritik seiner Organisation: "Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung", erklärte Schlenker. Fahrer würden nicht kontrolliert, seien nicht sozialversichert und erhielten keine festen Löhne. Die Fahrzeuge seien für die Beförderung weder zugelassen noch versichert. "Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen", warnte Schlenker.
Was ist die Taxi-App Uber?
Uber erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife. In Deutschland war das Start-up bisher in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf vertreten. Weltweit ist Uber mittlerweile in 42 Ländern tätig und stößt vielerorts auf Widerstand, insbesondere in der Taxibranche. Auch die nun vom Frankfurter Landgericht erlassene einstweilige Verfügung hatte die Genossenschaft der Taxizentralen, die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen, erstritten.
Die Taxi-Branche und die Behörden einzelner Städte gehen seit einigen Monaten gegen die Geschäftsmethoden von Dienstleistern wie Uber vor. Anfang Juni hatten die Taxifahrer in mehreren europäischen Städten gegen eine Deregulierung des Markts durch die Tätigkeit der neuen Fahrdienstleister demonstriert. In Hamburg hatte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Uber zunächst verboten. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot aber in der vergangenen Woche aus formalen Gründen wieder auf. Berlin hatte Mitte August den Dienst verboten und Uber mit hohen Geldstrafen gedroht. (AZ/afp)
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