Höchstädt klagt in jedem Fall
Gemeinsam oder alleine: Stadt will gegen HQ-100- und Flutpolderpläne vorgehen
Keine neuen Baugebiete, keine Mauern oder Wälle, keine Ablagerung von Gegenständen, die Erdoberfläche darf nicht erhöht oder vertieft werden, Baum- und Strauchpflanzen sind nicht gewünscht. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann noch gebaut oder könnten die Flächen für eine andere Nutzung verwendet werden. Das ist dem Höchstädter Stadtrat zu wenig. Viel zu wenig. Einstimmig wurde deshalb am Montagabend bei der Sitzung beschlossen, dass gegen die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ-100) im Stadtbereich Höch-städt geklagt werden muss. Und dieser Beschluss war dringend notwendig, denn die Zeit rennt. Die Klage muss bis spätestens diesen Freitag (Poststempel) beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht werden – das gilt auch für private Grundstückseigentümer.
Bürgermeister Stefan Lenz erklärte bei der Sitzung, dass die Klage nicht grundsätzlich die Sicherung von Überschwemmungsgebieten infrage stelle. Das Hab und Gut der Menschen gelte es weiter zu schützen, aktiver Hochwasserschutz habe in Höchstädt Priorität eins. Aber: „Die vorläufige Sicherung der Gebiete muss ausgesetzt werden, weil das für die Entwicklung der Stadt enorme Auswirkungen hätte“, sagte Lenz. Denn ein Gutachter, den die Stadt beauftragt hatte, stellte fest, dass die Daten, auf denen die Berechnungen basieren, veraltet sind und nicht die richtigen Parameter beinhalteten. Lenz: „Die Ergebnisse sind zwar richtig berechnet, aber auf den falschen Grundlagen. Außerdem geht die Planungshoheit der Kommune verloren. Darum denke ich, dass wir mit unserer Klage gute Chancen haben.“ Würden die Flächen vom Freistaat vorläufig gesichert werden, dann gilt diese Sicherung fünf Jahre, um drei Jahre kann jederzeit verlängert werden. „Das müssen wir verhindern“, plädierte Bürgermeister Lenz. Die Daten, die das Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth im Auftrag der Regierung zur Berechnung hinzugezogen habe, seien von 2004. Mittlerweile gebe es schon aktuelle Zahlen von 2014. „Dabei gibt es teils gravierende Abweichungen bei den Höhenprofildaten, und das Kanalkataster unterscheidet sich fast um einen halben Meter.“ Deshalb sei die Einreichung der Klage für Stefan Lenz nur ein folgerichtiger Schritt, um die vorläufige Sicherung auszusetzen. Es zumindest zu versuchen. Der komplette Stadtrat schloss sich an, auch wenn einigen diese Vorgehensweise sauer aufstieß. Hans Mesch (FW) sagte beispielsweise: „Es ist einfach nur traurig, dass wir klagen müssen, weil falsche Daten verwendet werden. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass wir 3500 Euro für einen Gutachter ausgeben müssen, um das zu beweisen. Es ist schade, dass wir klagen müssen. Aber uns bleibt nichts anderes übrig.“
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