Kommunen, die keine Strabs-Ausgleichszahlung bekommen, sollten entschädigt werden.
Der Schreck ist groß: Sollte eine Kommune keine Strabs-Ausgleichszahlung vom Freistaat bekommen, nur weil der Haushalt erst nach dem Stichtag im April festgezurrt wurde? Das wäre für eine Reihe von Städten und Gemeinden, die Straßenbauprojekte für dieses Jahr auf den Weg gebracht haben, eine bittere Pille – gerade wenn der Etat eigens wegen der unklaren Strabs-Lage hinausgeschoben wurde oder in einer Verwaltungsgemeinschaft aus Kapazitätsgründen der Kämmerei der Termin nicht zu halten war.
Angesichts der von Minister Albert Füracker dargestellten Tatsache, dass genügend Geld im Topf sein müsste, sollten nach der Strabs-Abschaffung möglichst alle Kommunen, die in diesem Jahr besonders betroffen sind, auch eine Entschädigung bekommen.
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