Tauben in der Stadt
Vermieter müssen reagieren
Tauben in der Stadt sind oft eine wahre Plage. Zwischen Kirchturm, Eisdiele und Bäckerei gibt es für die Vögel ausreichend Futter. Und auch bei Mietshäusern gibt es mit den Tauben oft Ärger, denn ihr Kot landet überall.
Dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass Mieter sich mit den Hinterlassenschaften der Tiere nicht herumärgern müssen, hat jetzt das Augsburger Amtsgericht entschieden. Dort klagte ein Mieter, denn auf seinem sechsstöckigen Mietshaus mit Flachdach hatte der Besitzer Solarmodule angebracht. Dort fanden die Tauben einen angenehmen Lebensraum und Möglichkeiten zum Nisten. Für den Mieter wurde der Zustand untragbar. Die Tauben versammelten sich an der Dachkante und ließen ihren Kot auf seinen Balkon fallen. Auch das ständige Gurren fand der Mieter unerträglich.
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