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Nördlingen
22.01.2015

Zwölf Stämme: Eine Aussteigerin (28) packt vor Gericht aus

Über Monate hat sich Journalist Wolfram Kuhnigk immer wieder in den Sitz der "Zwölf Stämme" in Klosterzimmer eingeschleust und gefilmt.
Foto: RTL (Archiv)

Eine Aussteigerin beschreibt vor Gericht die Rutenschläge als kollektive Praxis der Sekte Zwölf Stämme. Sie erhält eine Bewährungsstrafe. Während der Verhandlung gibt es Zwischenrufe.

„Die Bewährungsstrafe soll wie ein Damoklesschwert über Ihnen hängen“, sagt Staatsanwalt Christian Grimmeisen zu der 28-jährigen Frau auf der Anklagebank. Sie hat gerade gestanden, bei den Zwölf Stämmen ihren damals sechsjährigen Sohn mit der Rute geschlagen zu haben. Das zeigen auch die als Beweis vorgeführten Aufnahmen. „Mir sträuben sich alle Haare, mein Einverständnis zu geben, dieses dubiose Video auszuwerten“, sagt Aurelia Pelka, die Anwältin der 28-jährigen Frau.

Aber sie stimmt zu, denn das Video zeigt, wie ihre Mandantin das Kind nur drei Mal mit einer kleinen Rute leicht auf die Hand klopft – „rituell“, nennt es der Staatsanwalt. Und der Vorsitzende Jugendrichter Gerhard Schamann bestätigt: „Ich sehe auf dem Video, dass Sie es nicht gern getan haben.“

Aber er fügt hinzu: „Sie hätten es gar nicht tun dürfen. Sie hätten sagen müssen: ,Nicht mit meinen Kindern‘.“ Denn Grausamkeit beschränke sich nicht auf heftige Schläge oder sichtbare Verletzungen. „Bei jedem Anlass aus der Gemeinschaft genommen und in den Keller geführt zu werden, zuzusehen, wie die Mutter die Rute auswählt und zu erleben, wie sie zuschlägt, ist durchaus geeignet, ein Trauma hervorzurufen.“

Traumatisiert ist die Angeklagte selbst: Bis zum neunten Lebensjahr lebte sie in Bremen bei ihrer drogensüchtigen Mutter. Der war es egal, dass ihr Kind nicht zur Schule ging. Die jüngere Schwester kommt bei einem Brand ums Leben. Mutter und Tochter landen bei den Zwölf Stämmen. Mit 16 heiratet das Mädchen einen jungen Mann aus der Sekte, bekommt vier Kinder.

Zwölf-Stämme-Aussteigerin: Rutenhiebe als kollektive Erziehungsmethode

Entscheidend ist, dass sie als erste Angeklagte nicht nur gesteht, sondern die Rutenhiebe ausdrücklich als kollektive Erziehungsmethode darlegt: „Es gab keine Ausnahmen.“ Eine wichtige Aussage, denn damit belastet sie alle Mütter der Sekte, die sie kannte. Staatsanwalt Grimmeisen will noch weiter gehen, nennt Namen. Aber sie will niemanden persönlich belasten.

Im April letzten Jahres, die Kinder sind ihr da schon seit drei Monaten weggenommen, wagen die 28-jährige Frau und ihr Mann den Ausstieg. „Sie fing ein drittes Leben an“, sagt die Anwältin. Ihre Mandantin hofft nun, mit Ausstieg und Kooperation vor Gericht das Recht zu erwirken, ihre Kinder zurückzubekommen. Bei der Diskussion ums Strafmaß sagt sie: „Meine schlimmste Strafe war für mich, ein Jahr lang von meinen Kindern getrennt zu sein.“

Sie hat Grund zur Hoffnung: Ein psychologisches Gutachten, vom Nördlinger Familiengericht in Auftrag gegeben, besagt, dass sie und ihr Mann gewillt und fähig sind, die Kinder künftig ordentlich zu erziehen. Dennoch gibt es drei Monate auf Bewährung. Im Publikum sitzen zehn Mitglieder einer Facebook-Gruppe, die das Sektengebaren online mit verfolgt. In die emotional gefärbten vorwurfsvollen Zwischenrufe donnert Richter Schamann: „Ruhe! Wir sind hier nicht beim Hartz-IV-Fernsehen!“ Nach dem Urteil versucht ein Sektenunterstützer mit langem weißen Bart, am Richtertisch mit Schamann zu diskutieren. Der Richter verweist ihn barsch des Saales.

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