Das bisherige Fördersystem erschwert den Kommunen ein vorausschauendes Handel.
In vielen Gemeinden funktioniert es nur mit Hängen und Würgen: Reicht die Zahl der Betreuungsplätze zum neuen Kindergartenjahr wirklich aus? Und wenn ja – kommen die Mädchen und Buben auch wirklich in der gewünschten wohnortnahen Einrichtung unter oder müssen die Eltern täglich einen längeren Weg auf sich nehmen? Als Kommunalpolitiker kann man dann ganz schnell den Verdruss der Bürger zu spüren bekommen.
Die Verantwortlichen in den Rathäusern trifft jedoch meist die geringste Schuld. Sie holen sich ja nicht ohne Not Ärger ins Haus. Tatsächlich ist die Ursache auf einer ganz anderen Ebene zu suchen. So hat der Gesetzgeber zwar den Rechtsanspruch auf einen Kindergarten und stellt dafür auch Geld zur Verfügung festgeschrieben. Die vorausschauende Planung erschwert er den Kommunen aber dadurch, dass er Zuschussanträge aber erst dann zulässt, wenn der Bedarf tatsächlich vorhanden ist. Bis dann eine neue Gruppe oder gar ein komplett neuer Kindergarten in Betrieb geht, dauert es halt seine Zeit. Solange der Staat an diesem Verfahren festhält, bleibt den Kommunen oft nichts anderes übrig, als mit ihren Ressourcen zu jonglieren.
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