BAföG, Hartz IV, Routerwahl: Das ändert sich ab 1. August 2016
Höhere BAföG-Sätze, neue Hartz IV-Regeln: Ab dem 1. August 2016 ändert sich durch neue Gesetze wieder einiges. Auf welche Veränderungen sich Verbraucher einstellen müssen.
Neue Gesetze ab August 2016: BAföG steigt
Für Studierende und Schüler steigen die BAföG-Sätze ab dem 1. August um sieben Prozent. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kann sogar bis zu 9,7 Prozent mehr bekommen, womit der Förderhöchstsatz künftig 735 Euro beträgt. Gleichzeitig steigen auch die Freibeträge für das Elterneinkommen, sodass zusätzlich 110.000 Studierende und Schüler BAföG bekommen können, die bisher kein Recht darauf hatten.
Höhere Fördersätze gibt es auch beim sogenannten Meister-BAföG. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Fachwirt, Techniker oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden lässt, bekommt damit mehr Unterstützung. Meister-BAföG können dann auch Bachelor-Absolventen beziehen, wenn sie sich für einen Meister-Abschluss entscheiden.
Neue Regeln bei Hartz IV
Die Bundesregierung möchte ab dem 1. August das Sozialrecht vereinfachen. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig nicht nur für sechs Monate bewilligt, sondern gleich für zwölf.
Außerdem gibt es einige weitere Änderungen: Auszubildende können mit Arbeitslosengeld II aufstocken, Lanzeitarbeitslose dürfen Ein-Euro-Jobs drei Jahre ausüben und wenn jemand Arbeit gefunden hat, können Leistungen zur Eingliederung noch weitere sechs Monate bewilligt werden.
Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk
Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt schrittweise. Am 1. August erhöht er sich im Osten von 9,35 auf 9,85 Euro und im Westen von 10,10 auf 10,35 Euro.
Höhere Förderung von Weiterbildungen
Wenn Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen, können sie künftig Prämien für bestandene Prüfungen bekommen. Außerdem erhalten Mitarbeiter in kleinen und mittelgroßen Betrieben Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden lassen.
Rechtssicherheit bei öffentlichem WLAN
Wer öffentlich WLAN anbietet, kann nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer haftbar gemacht werden. Das hat sich bereits am 27. Juli geändert. Von der neuen Rechtssicherheit erhofft sich die Bundesregierung, dass das Angebot an öffentlichem WLAN wächst.
Freie Routerwahl ab August 2016
Internet-Anbieter konnten ihren Kunden bisher vorschreiben, mit welchem Router sie sich ins Netz einwählen müssen. Ab dem 1. August ändert sich das: Jeder Nutzer hat denn die freie Auswahl, welche Geräte er nutzt.
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