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Ratgeber
29.08.2016

Damit der Tod nicht zu teuer wird

Der Tod kann teuer werden. Deshalb gibt die Verbraucherzentrale Tipps zur Bestattung.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Neben der schmerzhaften Trauerarbeit müssen Angehörige bei einem Todesfall vieles rund um die Bestattung regeln. Die Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfallen.

Auch für den eigenen Tod gibt es eine Checkliste. Die Verbraucherzentrale rät zu ihr und hat sie erarbeitet – im Internet: www.vz-ratgeber.de/checkliste-bestattung. Denn gerade bei einem plötzlichen Todesfall hilft es den Angehörigen, wenn nicht nur wichtige Dokumente wie Testament und Versicherungen rasch gefunden werden.

Auf diesem Weg kann zudem angegeben werden, welche Art der Bestattung und Trauerfeier gewünscht werden. Familie oder Freunde eines Verstorbenen haben nicht nur die schmerzhafte Trauerarbeit zu bewältigen.

Auch Kosten kommen auf Hinterbliebene zu. „Was tun, wenn jemand stirbt? Ein Ratgeber in Bestattungsfragen“ gehört zu den am meisten nachgefragten Broschüren bei der Verbraucherzentrale. Wir fassen zusammen, was geraten wird, um Kosten im Rahmen zu halten.

Bestatter: Oft wird die komplette Beisetzung einem der rund 4000 Bestatter in Deutschland übertragen. Das erste Problem sehen die Verbraucherberater schon darin, dass die Menschen zwar beim Kauf eines Autos oder anderer teurer Anschaffungen die Preise vergleichen – beim Bestatter verzichteten sie darauf aber oft. Ein teurer Fehler. Sowohl bei den Särgen, der Sargausstattung als auch der Ausschmückung der Trauerhalle differierten die Preise erheblich. Auch warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen davor, Empfehlungen von Mitarbeitern aus Krankenhäusern oder Altenheimen einfach anzunehmen. Es habe schon Fälle von Vermittlungsprovisionen gegeben.

Zur Vorsicht rät sie ebenfalls bei Beerdigungs-Discountern. Der Namenszusatz „Discount“ allein bürge nicht für Preisgünstigkeit und -würdigkeit, betont die Verbraucherzentrale. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist auch hier unbedingt einzufordern. Diesen gelte es im Übrigen immer gegenzuzeichnen, wenn kein eigenständiger Vertrag mit allen Leistungen vorgelegt wird. Auch soll man sich eine Kopie zur späteren Rechnungskontrolle sichern. Seriöse Bestatter geben ihre Preise vorab an.

Ein Angebot beinhalte folgende Kategorien: Eigenleistungen und Lieferungen; Fremdleistungen (Druckerei, Todesanzeige, Blumen) sowie Friedhofs- und sonstige Gebühren. Riskant sind nach Einschätzung der Verbraucherberater Pauschalangebote. Sie verschleierten nicht nur oftmals Einzelleistungen. Werde eine bestimmte Leistung nicht benötigt, muss nach einem Gerichtsurteil dennoch die Pauschale bezahlt werden.

Wie bei jeder Handwerkerrechnung rät die Verbraucherzentrale bei der Bestattungsrechnung, diese genau zu prüfen. Gibt es Probleme, helfe die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle des Bundesverbands Deutscher Bestatter (im Internet: www.bestatter.de).

Kommunale Gebühren: Der Bereich der kommunalen Abgaben gilt als kaum überschaubar und von Ort zu Ort verschieden. Grundsätzlich sind zwei Gebührengruppen zu unterscheiden: Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren. Bei den Grabnutzungsgebühren gilt es Folgendes zu beachten: Der Kauf eines Grabes ist meist nicht für die Ewigkeit, vielmehr ist es ein befristetes Nutzungsrecht.

Die Höhe der Grabnutzungsgebühr richtet sich nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht nur nach der Nutzungsdauer, sondern auch nach der Art der Grabstätte (Reihen- oder Wahlgrabstätte; Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte; anonyme oder halbanonyme Grabstätte, Aschestreuwiese). Es gebe etwa 30 000 Friedhöfe in Deutschland, davon seien circa 28 000 in kommunaler Hand. Die Grabpreise erfahre man beim Friedhofsamt oder der zuständigen Kirchengemeinde.

Bei den Bestattungsgebühren rät die Verbraucherzentrale Folgendes zu beachten: Auch hier überraschen die hohen Differenzen bei den Preisen, die etwa für die Benutzung von Trauerhalle, Leichen- oder Kühlzelle, Orgelspiel und Grabdeckung erhoben werden. So könne es sein, dass die Nutzung der Trauerhalle in einer Stadt 80, in einer anderen 250 Euro koste. Auch könne nicht pauschal gesagt werden, dass eine Urnenbestattung billiger ist als eine im Sarg. Viele glaubten, die anonyme Urnenbestattung sei die preisgünstigste Bestattungsart. Sie sei aber oft teurer als die Bestattung in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab, da die Grabpflegekosten für die gesamte Ruhezeit sofort gezahlt werden müssen.

Hilfe: Bei folgenden Internetadressen finden Sie Hilfe zum Thema Sterben, Tod und Trauer: www.aeternitas.de (die Verbraucherinitiative Bestattungskultur); www.stiftung-patientenschutz.de (unter anderem Palliativversorgung, Hospize); www.leben-ohne-dich.de (Forum für verwaiste Eltern).

So kann man selbst finanziell vorsorgen:

Sterbegeldversicherung: In der Regel ist es nach Angaben der Verbraucherzentrale eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4000 und 10 000 Euro. Viele Lebensversicherer haben solche Policen im Angebot. Die Prämien seien relativ gering, die Auszahlungen aber abhängig vom Einzelfall geringer als die Einzahlungen.

Risikolebensversicherung: Zu ihr raten die Verbraucherberater mit entsprechender Versicherungssumme gerade jüngeren Menschen, die Angehörige absichern wollen und den eigenen Todesfall.

Festgeldsparplan: Auch ein Geldmarkt-, Festgeld- oder Banksparplan könne sinnvoll sein, auch wenn die Zinsen zurzeit oft gegen null gehen. Allerdings sind die Kündigungsfristen zu beachten, da das Geld kurzfristig benötigt werden kann.

Bestattungsvorsorgevertrag: Diesen bieten Bestattungsunternehmen an. Allerdings sollte das Geld „keinesfalls auf das Konto des Bestatters eingezahlt werden, auch wenn er sagt, es werde sicher angelegt“, warnt die Verbraucherzentrale. „Zahlen Sie nur auf ein Treuhandkonto zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, damit bei einem etwaigen Konkurs des Bestatters Ihr Geld nicht verloren geht.“ Auch bei Banken könne ein Sparbuch mit Sperrvermerk eingerichtet werden.

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