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Ratgeber
17.08.2017

Dranbleiben oder auflegen: Was tun bei Werbeanrufen?

Bei einem Werbeanruf genervt am Telefon bleiben? Lieber sofort auflegen, rät unsere Expertin von der Verbraucherzentrale.
Foto: contrastwerkstatt/Fotolia

Wenn das Telefon klingelt und jemand Werbung macht, stört das. Dabei gibt es einfache Tipps, um das zu verhindern. Verbraucher sollten deshalb ganz genau hinschauen.

Eine neue Versicherung, einen billigeren Stromvertrag oder ein plötzlicher Gewinn bei einer Verlosung, an denen sie gar nicht teilgenommen hatten – wenn das Telefon klingelt, wird vielen Menschen genau das versprochen. Hinter diesen – oft illegalen – Werbe- und Betrugsanrufen stecken häufig Firmen aus dem Ausland. Sie zu fassen zu kriegen, ist deshalb gar nicht so einfach. Verbraucher sollten daher ein paar Dinge beachten.

Welche Telefonwerbung ist zulässig und welche unzulässig?

Zulässige Werbung ist die, für die Verbraucher ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben. Viele Unternehmen packen die Info, dass Werbeanrufe folgen können, in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies ist allerdings unwirksam, erklärt Daniela Czekalla von der Verbraucherzentrale Bayern. Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, Werbeanrufe bekommen zu wollen und müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Unzulässige Anrufe sind dann folglich die, die ohne Zustimmung erfolgen, sie werden Cold Calls genannt.

Wie kann man von vornherein verhindern, Werbeanrufe zu bekommen?

Während man den unzulässigen Werbeanrufen mehr oder weniger ausgeliefert ist, können Verbraucher gegen die zulässigen Anrufe durchaus vorsorgen. Czekalla empfiehlt, sich Verträge genau durchzulesen. Der Teil des Vertrages, in dem steht, dass Kunden zu Werbezwecken angerufen werden dürfen, sollte dann durchgestrichen werden, ehe der Kunde unterschreibt. „Ist die Einwilligung nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, ist diese unwirksam“, sagt Czekalla.

Werbeanrufe: Kunden müssen das Kreuzchen setzen

Beim Bestätigen von Verträgen im Internet gibt es häufig ein Kästchen, in dem Kunden einen Haken setzen können, um die Zustimmung zu erteilen. Wer das nicht will, lässt den Haken einfach weg. „Im Internet ist es natürlich ein Problem, wenn man das Kreuzchen nicht setzen kann“, sagt Czekalla.

Das Kreuzchen ließ sich nicht setzen, man wollte den Vertrag aber dennoch abschließen. Was kann man tun?

Der Einwilligung, Werbeanrufe zu erhalten, können Verbraucher widersprechen. Dies ist nicht an Fristen gebunden. Dem Unternehmen sollte also schriftlich mitgeteilt werden, dass ein Kunde ab sofort keine Werbeanrufe mehr bekommen möchte. So sollten sie auch vorgehen, wenn sie online das Kreuzchen nicht setzen konnten.

Wie sollte man auf einen unzulässigen Werbeanruf reagieren?

Hier hat die Expertin einen klaren Rat: „Sofort auflegen.“ Außerdem sollten Verbraucher das Wort Ja vermeiden, selbst bei scheinbar harmlosen Fragen. Häufig würden dubiose Firmen die Gespräche mitschneiden und so manipulieren, dass das Ja als Zustimmung eines Vertrags ausgelegt wird.

Ich habe am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, den ich nicht haben möchte. Was kann ich tun?

Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, können in der Regel innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen werden. Das sollte schriftlich oder per Mail bei dem jeweiligen Unternehmen erfolgen.

Wie kann man gegen Firmen, die unzulässigerweise anrufen, vorgehen?

Wer einen solchen Anruf erhält, dem rät Daniela Czekalla dazu, „möglichst detaillierte“ Infos zum Gespräch zu notieren. Also beispielsweise die Uhrzeit, den Gesprächsinhalt, den Namen des Unternehmens und die Rufnummer. „Optimal wäre es, wenn ein Zeuge dabei ist“, sagt Czekalla. Mit den Informationen können sich die Betroffenen dann beispielsweise an die Verbraucherzentrale wenden.

Bei Werbeanrufen an Verbraucherzentrale und Bundesnetzagentur wenden 

Außerdem ist es sinnvoll, der Bundesnetzagentur den Fall zu melden. Sie bietet dafür auf ihrer Internetseite www.bundesnetzagentur.de ein Formular an. Die Behörde kann Bußgelder in Höhe von bis zu 300000 Euro verhängen. Das traf dieses Jahr das Unternehmen Energy2day, zu dem etwa 2500 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren. Es ist das höchste bislang verhängte Bußgeld. Insgesamt kamen dieses Jahr schon Strafen von etwa 800000 Euro zusammen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr verhängte die Behörde Bußgelder von 895849 Euro. Damals gingen über 29000 Beschwerden bei ihr ein.

Wie soll man reagieren, wenn jemand mit unterdrückter Nummer anruft?

Wenn Werber mit unterdrückter Nummer anrufen, sollten Verbraucher trotzdem so viel wie möglich notieren. Dann versuchen die Behörden, die Firmen so zu ermitteln.

Lesen Sie auch: Verbraucherschützer ziehen Bilanz: Wo Kunden abgezockt werden

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