Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Reise: Erdbeben in Italien - Was Urlauber jetzt wissen müssen

Reise
24.08.2016

Erdbeben in Italien - Was Urlauber jetzt wissen müssen

Eingestürzte Häuser in Amatrice.
Foto: Massimo Percossi (dpa)

Nach dem Erdbeben in Italien sind ganze Ortschaften zerstört. Es forderte zahlreiche Menschenleben. Können Urlauber geplante Reisen nach Italien nun kostenlos absagen?

Ein Erdbeben hat Mittelitalien erschüttert - Dutzende Menschen kamen ums Leben. Die betroffene Region zwischen Umbrien, Latium und den Marken ist kein klassisches Reiseziel für deutsche Touristen. Aber das Beben war auch in Rom und an der Adria-Küste zu spüren. Die italienische Hauptstadt liegt rund 150 Kilometer von den verwüsteten Orten entfernt. Was Urlauber jetzt wissen müssen:

Lassen sich geplante Pauschalreisen nach Rom oder an die Adria jetzt kostenlos stornieren?

"Nein", sagt der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid, der an der TU Dresden unterrichtet. "Dass es gewackelt hat, ist nicht ausreichend." Eine Kündigung wegen höherer Gewalt sei nur gerechtfertigt, wenn die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Das reine Unwohlsein sei nicht ausreichend. Das gilt auch für den Fall, dass Urlauber in Rom oder an der Adria jetzt auf Kosten des Veranstalters früher abreisen wollen. 

Aber was ist, wenn Reisende sich jetzt vor Nachbeben fürchten?

"Angst ist kein Ratgeber", sagt Schmid. Ein Seismologe müsste dem Experten zufolge zu der Einschätzung kommen, dass das Reiseziel von Nachbeben betroffen sein könnte und diese mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 30 Prozent eintreten. Eine feste Regelung, in welchem Umkreis vom Zentrum Urlauber kostenlos stornieren können, gebe es demnach nicht. 

Was ist, wenn Reisende in der betroffenen Region Urlaub machen?

Dann können Pauschalreisende wegen erheblicher Gefährdung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. "Allerdings müssen sie sich die Mehrkosten, die möglicherweise für die frühere Rückreise entstehen, mit dem Reiseveranstalter teilen", erklärt Schmid. dpa/tmn

Ein schweres Erdbeben hat in Mittelitalien mehrere Menschen in den Tod gerissen. Der Erdstoß ließ Gebäude einstürzen, Menschen wurden unter Trümmern begraben.
19 Bilder
Mehrere Tote und Verletzte nach schwerem Erdbeben in Italien
Foto: Filippo Monteforte, dpa

Mindestens 38 Tote nach schwerem Erdbeben in Italien 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.