Kinderarzt, Ikea, Post: Was sich ab heute alles ändert
Ab dem 1. September ändert sich wieder einiges. Und zwar in den verschiedensten Bereichen. Das müssen Verbraucher wissen.
Ab heute treten einige Änderungen in Deutschland in Kraft - betroffen sind zum Beispiel das Möbelhaus Ikea, E-Books und die Deutsche Post.
Überarbeitung der "Kinderrichtlinie" ab 1. September
Ab dem 1. September gilt in Deutschland die sogenannte "Kinderrichtlinie". Darin ist die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern im Alter von bis zu sechs Jahren geregelt. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Im "Gelben Heft" werden die neun U-Untersuchungen, die in festen Abständen durchgeführt werden, dokumentiert. Deren Inhalte werden zum September-Start überarbeitet, es werden qualitätssichernde Maßnahmen und ein neues Screening-Angebot eingeführt.
Eine wichtige Änderung ist, dass jedes Neugeborene in den ersten Lebenstagen auf Mukoviszidose untersucht werden kann. Darüber hinaus soll die Beratung durch Ärzte verstärkt werden. Früherkennung: Das ändert sich ab September beim Kinderarzt
Kein unbegrenztes Rückgaberecht mehr bei Ikea
Nach zwei Jahren nimmt Ikea das zeitlich unbegrenzte Rückgaberecht wieder zurück. Ab dem 1. September haben die Kunden des Möbelhauses nur noch ein Jahr Zeit, um die Waren ohne Angaben von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Ab September 2016 Buchpreisbindung für E-Books
Eine Neufassung des Buchpreisbindungsgesetzes schreibt verbindliche einheitliche Verkaufspreise für E-Books vor. Sie gilt sowohl für Bücher, die Deutschland vertrieben werden, als auch für solche aus dem Ausland.
Zustellungsauftrag bei der Deutschen Post
Die Zustellung förmlicher und amtlicher Schriftstücke wird teurer. Ab dem 1. September wird der Zustellungsauftrag bei der Post umsatzsteuerpflichtig und die Kosten von bisher 3,45 Euro somit um 19 Prozent erhöht.
Unterstützung bei Kontowechsel
Etwas später, ab dem 18. September, sind Banken verpflichtet, Verbrauchern beim Wechsel zu einem sogenannten Basiskonto unbürokratisch zu helfen. Das alte und das neue Institut müssen einen wechselwilligen Kunden unterstützen, zum Beispiel durch die Weitergabe von Lastschriftmandaten und Kooperation bei der Abwicklung von Lastschriften.
Halogenlampen mit Reflektor verboten
Zum 1. September werden Halogenlampen mit 230 Volt und gerichtetem Licht (Reflektor) vom Markt genommen. Es dürfen dann nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren verkauft werden, die mindestens 4000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen. Damit tritt die sechste Stufe der "Ökodesign-Richtlinie" der EU in Kraft, nach der besonders energieintensive Glühlampen seit September 2009 schrittweise vom Markt genommen werden.
Änderungen ab dem 1. September 2016: schnellerer Bankenwechsel
Anspruch auf Kontenwechselhilfe
Vom 18. September an können Verbraucher schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln und so kostengünstigere Alternativen nutzen. Das neue Institut muss die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.
Neue Ausbildungsverordnungen
Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016 (1. September) hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern acht Ausbildungsverordnungen überarbeitet: vom Dachdecker über Hörakustiker und Metallbildner bis zum Graveur. sm/dpa
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