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Verspätung
15.07.2018

Wenn der Flieger nicht abhebt: Welche Rechte Passagiere haben

Schlafplatz Abflughalle: Wenn der Flug ausfällt, müssen viele Passagiere am Flughafen ausharren, manchmal sogar über Nacht.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Sind Flüge verspätet oder werden sie ganz gestrichen, können Verbraucher Entschädigungen erstreiten. Im Notfall helfen auch Schlichter

Kaum ein Reisender, der das Ärgernis noch nicht selbst erlebt hat: Der Flug hat entweder Riesenverspätung, ist überbucht, der Anschluss nicht mehr zu schaffen. Manchmal fällt die Maschine auch komplett aus – oder muss, wie jetzt auf einem Ryanair-Flug geschehen, notlanden. Ein Trost bei all dem Schlamassel: Hatte der Flug über drei Stunden Verspätung oder wurde er ganz gestrichen, können Urlauber bis zu 600 Euro Entschädigung geltend machen. Voraussetzung: Der Startflughafen oder der Sitz der Airline liegen in der EU. Blockt die Fluglinie ab, stehen Passagiere noch lange nicht auf verlorenem Posten. Schlichterstellen helfen, Ansprüche durchzusetzen. Ein Überblick, wie der Kampf um Entschädigung zu gewinnen ist.

Was sagt das Gesetz?

Ab drei Stunden Flugverspätung steht Betroffenen Geld zu, und zwar zwischen 250 und 600 Euro. So ist es in der Fluggastrechte-Verordnung (VO) der Europäischen Union (EU) geregelt. Voraussetzung: Die Passagiere sind in einem EU-Land gestartet. Oder sie fliegen von einem Drittstaat in die EU, respektive die Airline hat ihren Sitz in der EU. Wie viel Ausgleich für die verlorene Zeit möglich ist, richtet sich nach Flugstrecke und Ankunft am Endziel. Bis 1500 Kilometer Entfernung sind 250 Euro möglich, bis 3500 Kilometer 400, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. Wird ein Flug überbucht, entsteht ebenfalls Anspruch auf Ausgleich. Aber: Kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen, gibt es gar nichts.

Was gilt bei einer Zwischenlandung?

Eine Entschädigung ist auch dann möglich, wenn die mehr als dreistündige Verspätung gar nicht beim Abflug vom EU-Flughafen entstanden ist, sondern erst beim Anschlussflug außerhalb der EU. Also wenn der Kunde etwa einen Flug von Berlin nach Agadir mit Zwischenlandung in Casablanca gekauft hat und beim Umsteigen massive Verzögerungen hinnehmen musste. Nimmt der Fluggast nur eine einzige Buchung vor und startet die Beförderung in der EU, greift die europäische Fluggastrechteverordnung, wie der Europäische Gerichtshof entschied (Az. EuGH, C-537/17).

Ab wann lässt sich ein Flug reklamieren?

Entscheidend ist, die Forderung nach Ausgleich erst einmal in einem Einschreibebrief an die Airline zu formulieren, betont Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein Dreizeiler genügt, in dem man seine Geldforderung mit Bezug auf die Fluggastrechte-Verordnung klar benennt, gut begründet und eine Frist von zwei bis drei Wochen zur Zahlung setzt. Musterschreiben bieten etwa die Verbraucherzentralen unter www.vz.de oder der ADAC unter www.adac.de. Passagiere haben drei Jahre Zeit, um Ansprüche geltend zu machen.

Was ist, wenn die Airline mauert?

Nicht jede Gesellschaft entschädigt problemlos. Wollen 300 Passagiere eines einzigen Flugs Geld zurück haben, kommt das teuer zu stehen. Deshalb antworten viele Airlines erst gar nicht auf Forderungen ihrer Kunden. Oder sie bieten weniger Geld an. Andere blocken ganz ab, indem sie auf „außergewöhnliche Umstände“ verweisen. Dann müssten sie tatsächlich keinen Cent leisten. Das können etwa Streik, Terrorwarnungen oder Unwetter sein. Technische Probleme oder die Erkrankung der Crew liegen dagegen meist in ihrer Verantwortung.

Wann helfen Schlichter?

Wer zwei Monate nach seinem Schreiben noch nichts gehört oder eine Abfuhr kassiert hat, sollte nicht aufgeben. Im Kampf um Entschädigung sind Betroffene am besten bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) aufgehoben. „Man muss hartnäckig sein, für die zweite Runde sind wir da“, sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der SÖP. Abgewiesene Verbraucher können einen Schlichtungsantrag stellen unter www.soep-online.de. Die Chance, mit Hilfe der Schlichter zum Ziel zu kommen, ist groß. Die Erfolgsquote liege bei bis zu 90 Prozent, betont Klewe. Die Hilfe der Schlichter ist kostenfrei.

Gibt es Alternativen?

Auch Verbrauchzentralen bieten Rechtsrat, aber gegen Gebühr. Eine E-mail-Beratung kostet bundesweit 20 Euro. Wer sich gar nicht selbst kümmern mag, kann sich auch Unterstützung von Fluggasthelfer-Portalen holen wie EUClaim, Fairplane, flug-verspaetet.de oder Flightright. Ihre Dienste haben allerdings ihren Preis. Im Erfolgsfall wird eine Provision zwischen 25 und 40 Prozent fällig. Wer außergerichtlich nicht vorwärts kommt, kann Klage einreichen. Gewinnt der Passagier, muss die Airline die Entschädigung plus Gerichtsgebühren plus Anwaltskosten zahlen.

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