Fahrdienste werden unterstützt
Sozialministerium fördert Nachbarschaftshilfen
Diese Klarstellung aus dem Innenministerium ist für Ehrenamtliche in der Seniorenarbeit genauso wichtig wie für Freiwillige in der Jugendarbeit: Wenn ehrenamtliche Fahrer nicht mehr als 25 Cent pro Kilometer bekommen, unterliegen die Beförderungen nicht dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und sind nicht genehmigungspflichtig. Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart hin.
Egal, ob es um Fahrdienste für ältere Menschen durch Nachbarschaftshilfen geht oder um den Transport von Kindern und Jugendlichen zu Sportereignissen: Solange die Fahrdienste unentgeltlich angeboten werden oder die ehrenamtlichen Fahrer als Aufwandsentschädigung maximal die Betriebskosten ersetzt bekommen, sind diese Fahrten nicht genehmigungspflichtig und unterliegen nicht dem Personenbeförderungsgesetz.
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