Hochwasserhilfe: Antragsfrist endet
Betroffene können sich nur noch bis 31. Dezember beim Landratsamt melden. Vorsicht bei Überzahlung
Landkreis Das Landratsamt Günzburg teilt mit, dass die Antragsfrist auf Soforthilfen für „Haushalt und Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ sowie für Notstandsbeihilfen für die Geschädigten des Juni-Hochwassers mit Ablauf des 31. Dezember 2013 endet. Alle Anträge, die erst im neuen Jahr beim Landratsamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Bürger, die noch einen Antrag stellen möchten, sollten sich daher umge-hend unter 08221/ 95255 mit dem Landratsamt Günzburg in Verbindung setzen. Die Soforthilfe gewährleistet neben dem Sofortgeld eine zusätzliche, unbürokratische Unterstützung für die Betroffenen.
Das Landratsamt weist nochmals darauf hin, dass die staatliche Hilfe (Sofortgeld und Soforthilfe) die tatsächliche Schadenshöhe nicht übersteigen darf. Ferner dürfen die Gelder auch nur für den beantragten Zweck verwendet werden. Nach-dem die Anträge bereits seit Längerem bearbeitet wurden, müssten die meisten Ersatzbeschaffungen zwischenzeitlich abgeschlossen sein. Die Hilfsempfänger sollten daher nochmals ihre Ausgaben für Ersatzbeschaffungen mit dem vom Landratsamt ausbezahlten Geldbetrag vergleichen. Wenn sie eine „Überzahlung“ feststellen, haben sich die Bezieher selbstständig mit dem Landratsamt Günzburg wegen einer anteiligen Rückerstattung in Verbindung zu setzen.
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