Landratsamt: Rodung war nicht widerrechtlich
Die Unternehmensgruppe Thierer hat mit ihrer Baumfäll- und Rodungsaktion auf dem ehemaligen Kasernen-Gelände in Günzburg nichts Widerrechtliches getatn, sagt das Landratsamt.
Überraschende Nachricht aus dem Landratsamt: Die Unternehmensgruppe Thierer hat mit ihrer Baumfäll- und anschließenden Rodungsaktion auf dem Gelände des Prinz-Eugen-Parks (PEP) in Günzburg vor wenigen Wochen nichts Widerrechtliches getan. Das haben Sprecher Karl-Heinz Thomann und Jurist Christian Zimmermann jetzt auf Anfrage mitgeteilt. „Vergangenen Donnerstag ging uns die schriftliche Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zu, die das Fällen der Bäume im Februar sowie die Bodenbearbeitung ab 19. März fachlich beurteilt hat“, berichtete Zimmermann. Danach habe das Vorgehen in beiden Fällen „der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprochen“. „Die Stellungnahme hat keine Hinweise enthalten, die die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahrens rechtfertigen würde“, meinte Thomann.
Zimmermann betont, dass das Forstamt das Vorhaben aus Sicht der Forstwirtschaft und des Naturschutzrechtes untersucht habe. „Was die Belange der Bauaufsicht angeht, muss die Große Kreisstadt Günzburg selbst ein Urteil fällen“, so Zimmermann.
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