Wenn die Ex beim Finanzamt petzt
Landkreis Hinterzieht der Nachbar etwa Steuern? Vermutlich schon. Wie sollte er sich sonst ein so großes Auto leisten können? Anruf beim Finanzamt genügt - und schon hat der ohnehin nervige Nachbar jede Menge Ärger am Hals.
So einfach ist es zum Glück nicht. Wer beim Finanzamt mutmaßliche Steuersünder anzeigen will, muss deutlich mehr als bloße Vermutungen zu bieten haben, versichert Hans-Jürgen Vogel, der neue Leiter des Finanzamts Günzburg. Reines Denunziantentum, dazu womöglich noch anonym, setzt die Steuerfahnder nicht in Marsch.
"Interessanter", so Vogel, sind detaillierte Angaben. Über derlei Intimkenntnisse verfügen zum Beispiel verflossene Ehepartner oder ehemalige Mitarbeiter einer Firma. Ob sie mit einer Anzeige dem oder der Ex oder dem früheren Chef noch nachträglich eins auswischen wollen, ist steuer- und strafrechtlich unerheblich. "Bei hinreichendem Tatverdacht muss ein Strafverfahren eingeleitet werden", erklärt Hans-Jürgen Vogel.
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