Eine Satzung zwischen Soll und Muss
Das Landratsamt fordert die Kommune auf, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Das sorgt bei manchen Gemeinderäten für Unmut – und für eine lange Diskussion
Rund eine Stunde hat sie gedauert – die Grundsatzdebatte im Babenhauser Marktgemeinderat. Die Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, ob die Gemeinde eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen soll oder sogar muss. Hintergrund der Debatte war auch ein Antrag von Martin Gleich (siehe untenstehender Bericht). Darin ging es um die Erhöhung der Grundsteuer. Denn mit dieser könnten Straßensanierungen finanziert werden, so Gleich.
Für Bürgermeister Otto Göppel war die Sachlage klar. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2016 „hat derjenige, der durch eine kommunale Einrichtung einen Sondervorteil erhält, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang zu tragen“. Gemessen an diesem Maßstab sehe das Gericht keine Möglichkeit zum Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragssatzung, wenn die Gemeinde Kredite aufnehme. Dies heißt, so Göppel, ein klares Muss. Seine Aussage belegte er an einem weiteren Beispiel. Demnach hat das Landratsamt Unterallgäu den Haushalt 2017 der Marktgemeinde Babenhausen nur unter der Auflage genehmigt, dass bis zum nächsten Haushaltsjahr eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen werde.
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