Waidmänner fürchten um ihre Jagdgründe
Noch muss jeder, der in Deutschland Wald besitzt, dulden, dass dort Wildtiere getötet werden. Durch ein Urteil könnte sich das Jagdrecht jedoch bald ändern.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg sorgt auch im Landkreis Neu-Ulm für Wirbel: Am 26. Juni entschied der Gerichtshof, dass nicht mehr jeder Grundstückseigentümer die Jagd auf seiner Fläche dulden muss. Momentan diskutieren die verschiedenen Seiten über das Urteil – das deutsche Jagdrecht könnte sich dadurch grundlegend ändern.
Noch sind Grundstückseigentümer von Flächen außerhalb von Orten automatisch Mitglied in Jagdgenossenschaften. Selbst Jagdgegner konnten nichts dagegen tun, dass auf ihrem Gebiet Wildtiere erschossen werden. Nun hat ein Kläger vor dem Gerichtshof recht bekommen (wir berichteten): Das deutsche Jagdrecht verletzt den Schutz des Eigentums, für Menschen, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, sei sie eine „unzumutbare Belastung“. Das Jagdrecht in Deutschland muss also geändert werden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.