Windkraft: Was Sie zum Bürgerentscheid wissen sollten
Am 14. Oktober können Wahlberechtigte für oder gegen das Vorhaben bei Altenstadt votieren. Um welche Frage es geht.
Am Sonntag, 14. Oktober, steht in Bayern die Landtagswahl an – in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt haben an diesem Tag die Bewohner aus Altenstadt, Kellmünz und den Ortsteilen auch ein Mitspracherecht, was die geplanten Windkraftanlagen angeht. Denn in Bürgerentscheiden in den beiden Märkten können sie ihr Kreuz für oder gegen eine Bauleitplanung der jeweiligen Gemeinde setzen.
Hintergrund ist die 10-H-Regelung: Laut dieser Vorschrift, die nur in Bayern gilt, müssen Windräder von Häusern zehnmal so weit entfernt sein, wie das Windrad hoch ist. An die Regelung müssen sich die am Vorhaben Beteiligten halten – der Gesetzgeber überlässt aber jeder Gemeinde die Möglichkeit, durch eine Bauleitplanung von der Mindestabstandsfläche abzuweichen. Mit einer Bauleitplanung hat eine Gemeinde dann Mitspracherecht, was zum Beispiel die konkreten Standorte der Räder angeht. Auch die maximale Höhe der Anlagen und die Abstände zu Häusern können durch ein solches Bauleitverfahren eingegrenzt werden. Vereinfacht gesagt: Die Aufstellung der Windkraftanlagen soll durch eine Bauleitplanung näher untersucht und entsprechende Gutachten erstellt werden.
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