Auf sicheren Wegen
Wie Radwege kennzeichnen und Unfälle handhaben?
Immer wieder werden neue Radwege angelegt. Ob sie bereits freigegeben sind, ist für viele Radfahrer nicht gleich ersichtlich.
Björn Bartel, Kriminalhauptkommissar und Pressesprecher beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten, erklärt, dass die Unterscheidung in öffentlichen und nicht öffentlichen Grund hierbei eine zentrale Rolle spielt. „Öffentlicher Grund“ – damit seien zum Beispiel Straßen mit Straßennamen gemeint. Aber auch Wege, die kein Verbotsschild aufweisen, für die Allgemeinheit offenstehen und öffentlich genutzt werden, zählen zum öffentlichen Grund. Wird ein Radweg freigegeben, gehört er zum öffentlichen Verkehrsgrund.
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