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Versorgung
31.01.2017

Die Waltenhauser müssen höhere Gebühren entrichten

Auch die Bestattungsgebühren für den Waltenhauser Friedhof mussten von der Gemeinde erhöht werden, nachdem eine Neukalkulation ergeben hatte, dass die Einnahmen aus den Gebühren die Kosten nicht mehr decken.

Wegen Verpflichtung kostendeckend zu arbeiten muss Gemeinde Bürgerbeiträge für Abwasser und Bestattung nach oben korrigieren

Mit der Bekanntgabe einer Spende vom Jugendtreff Waltenhausen an die Gemeinde und mit der Vorstellung des neuen Geschäftsleiters in der VG, Dieter Gumpinger, leitete Bürgermeister Karl Weiß die erste Sitzung im Jahr 2017 ein.

In den folgenden Tagesordnungspunkten mussten sich die Ratsmitglieder jedoch mit weniger erfreulichen Themen befassen. Es ging um die Neukalkulation der Bestattungsgebühren und um die Neuberechnung der Abwassergebühren. Eine einheitliche Gebührensatzung gibt es in Deutschland zwar nicht – jede Stadt oder Gemeinde kann die Sätze nach ihren Bedürfnissen festlegen – aber nach den Bestimmungen sind die Kommunen verpflichtet, ihre gemeindeeigenen Einrichtungen kostendeckend zu führen, andererseits dürfen auch keine Gewinne erzielt werden. Seit mehreren Jahren lagen die Abwassergebühren in Waltenhausen und den Ortsteilen einheitlich bei 80 Cent pro Kubikmeter.

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