Aussiedlerhof: Die Gemeinde will sich absichern
Landratsamt hat noch nicht alle Fakten auf dem Tisch bei Hofstelle Felser.
Windach Aussiedlerhöfe beschäftigen derzeit wie mehrfach berichtet, den Windacher Gemeinderat. Einige Gemeinderäte äußert in den beiden vergangen Sitzungen ihren Unmut darüber, dass bei einer Privilegierung die Gemeinde die Ansiedlung einer Hofstelle nicht verhindern kann. Ein Gemeinderat habe kaum Einfluss ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zu verhindern. Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, aber auch Einrichtungen der öffentlichen Versorgung im Bereichen wie Gas, Wasser, Elektrizität, oder auch Abfallwirtschaft dienen, sowie der Nutzung von Wind- und Wasserkraft sind privilegiert. Voraussetzung ist, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Als Fachbehörde urteilt das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über eine Privilegierung, die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.
Beim Aussiedlungswunsch des Bauunternehmer und Landwirt Dieter Felser, der für seine Mutterkuhhaltung Betriebsgebäude, Hofladen und auch ein Wohnhaus auf der ehemaligen Erdwiese errichten will, wurde die Frage nach einer Bürgschaft für einen möglichen Rückbau (Abriss) in die Diskussion gebracht. Zuständig für Auflagen ist das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Eine Rückbauversicherung ist nach der Rechtsauffassung im Landratsamt bei bestimmten privilegierten Bauten im Außenbereich wie Windrädern, Fotovoltaik- oder Biogasanlage möglich, nicht aber bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Um den vorliegenden Fall endgültig beurteilen zu können, auch ob die Auflage Bankbürgschaft möglich sei, dazu müssten die Unterlagen vollständig vorliegen, sagte Pressesprecher Wolfgang Müller gegenüber dem Landsberger Tablatt. Die Behörde in Landsberg hat noch nicht alles auf dem Tisch.
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