Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit
Hurlacher Gemeinderat befasst sich mit Richtlinien
Hurlach Öffentliche Feste und Feiern am Wohnort sind eine feine Sache – das Auto kann in der Garage bleiben, lange nächtliche Heimfahrten entfallen. Allerdings müssen Vorschriften eingehalten werden. Neben dem Lärmschutz sind das vor allem Sicherheitsauflagen, und darum ging es in der jüngsten Hurlacher Gemeinderatssitzung. Der zu dem Punkt geladene Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Patrik Piller, erklärte den Gemeinderäten und anwesenden Vereinsvorständen die Situation und ging auf die Fragen ein, „Wie viel Ordnungspersonal ist zwingend erforderlich“ und „Welche Sicherheitsauflagen müssen eingehalten werden“.
Bürgermeister Wilhelm Böhm bezeichnete dies als „schwieriges Rechtsgebiet“, weshalb er auf Information und Klarlegung gesetzlicher Auflagen seitens der Verwaltung gedrängt habe. Die Kommunen seien an die Anweisungen der Regierung von Oberbayern gebunden, so Böhm. Seitens der Polizeiinspektion Landsberg werde empfohlen, bei Bierzeltveranstaltungen einen Ordner pro 100 Besucher zu engagieren, weil es laut Inspektionsleiter Alfred Geyer nach 24 Uhr eine erhebliche Zunahme alkoholbedingter Straftaten gebe.
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