Norwegerhaus, zum Vierten
Verwaltungsgerichtshof hat auf Geheiß des Bundesverwaltungsgerichts erneut darüber zu befinden, ob Beseitigungsanordnung des Landratsamts rechtens ist
Zum zweiten Mal innerhalb von knapp drei Jahren hat sich am Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem sogenannten Norwegerhaus am Kaaganger in Eching beschäftigt. Erneut ging es darum, ob das zwischen 1900 und 1913 von dem Schweizer Maler Hans Beat Wieland (1867-1945) erbaute Anwesen bzw. das, was von ihm noch vorhanden ist, abgerissen werden muss. Der VGH hatte eine Beseitigungsanordnung des Landratsamtes im Herbst 2011 bestätigt. Der Eigentümer der Sehenswürdigkeit auf einem rund 7000 Quadratmeter großen Seeufergrundstück rief jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) an. Und die Leipziger Richter gaben den Fall an die obersten bayerischen Verwaltungsrichter zurück. Das BVG bemängelte, so berichtete der Vorsitzende des Ersten Senats des VGH, Andreas Dhom, die damalige Entscheidung habe sich alleine auf denkmalschutzrechtliche Belange gestützt. Dieses Mal ging es denn auch vor allem um baurechtliche Fragen. Fast fünf Stunden – zuerst bei einem Ortstermin und dann in der Verhandlung im Rathaus – wurden sie erörtert. Eine Entscheidung will der Senat am Montag mitteilen.
Zunächst schauten sich die Richter das Norwegerhaus und seine Umgebung an. Dabei wurde erneut deutlich, dass weitgehende bauliche Veränderungen vorgenommen worden waren. Die Raumhöhen im Keller und im Parterre wurden vergrößert, die früheren Holzriegelwände durch Ziegelmauern ersetzt, die Aussparungen in den Außenmauern so weit vergrößert, dass großflächigere Fenster eingesetzt werden könnten. Das Landratsamt unterband bereits 2007 weitere Bauarbeiten, zugleich wurde das Objekt aus der Denkmalliste gestrichen. Außer der Hülle (dem Dach und die ochsenblutrote Holzverkleidung) sei vom ursprünglichen Bauwerk und der bauzeitlichen Ausstattung praktisch nichts mehr übrig, hieß es. Bei einer Baukontrolle sei „eindeutig zu erkennen gewesen“, fasste Landeskonservator Dr. Bernd Vollmar in der Verhandlung zusammen, „dass die erste Zielplanung, die einen Neubau beinhaltete, umgesetzt wurde und die Außenhaut des Gebäudes ein Sichtschutz war für die Baumaßnahmen im Innern“.
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