Urteil: Nur zwei Mal im Monat Tanz im Moritz
Die Klage des Betreibers gegen einen Bescheid der Stadt wurde abgewiesen. Doch der Gastronom will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Auch das Verwaltungsgericht München ist der Meinung, dass es sich beim Landsberger Club „Moritz“ im baurechtlichen Sinn um eine Vergnügungsstätte und nicht um eine Gaststätte handelt. Nach einer mündlichen Verhandlung vor Ort hat das Gericht bereits am Tag danach ein Urteil gefällt und die Klage des Betreibers abgewiesen. Diese richtete sich gegen einen Bescheid der Stadt, indem ihm vorgeschrieben wird, seine Tanzveranstaltungen auf zwei im Monat zu beschränken. Das Landsberger Tagblatt hat jetzt mit den Beteiligten gesprochen.
Das GerichtChristina Schnölzer, die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, bestätigt gegenüber unserer Zeitung, dass die Klage des Betreibers abgewiesen wurde. Rechtskräftig werde das Urteil aber erst mit der Zustellung der Begründung an die beteiligten Parteien. Es gebe zwar keine gesetzliche Vorgaben, spätestens nach fünf Monaten sollte das aber passiert sein. Wie Christina Schnölzer sagt, hat das Verwaltungsgericht München keine Berufung gegen das Urteil zugelassen. Allerdings könne der Betreiber in nächster Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof, einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
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