War Fällaktion ein Umweltfrevel?
BUND Naturschutz kritisiert Aktion im Schutzgebiet Pähler Schlucht. Staatsanwaltschaft MünchenII wartet noch auf Gutachten.
Im Waldreport 2016 des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist die Abholzaktion vom Januar und Februar 2014 in der Pähler Schlucht als eine von elf negativen Fallstudien genannt. Ob der massive Eingriff in die als Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat- (FHH)-Gebiet definierte Schlucht auch rechtliche Konsequenzen haben wird, ist offen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.
In Januar und Februar war von mehreren Waldeigentümern Holz in der Schlucht geschlagen worden, bis Mitte März war das Holzrücken beendet. Auf einer Fläche von 13 Hektar wurden 2200 Festmeter entnommen, was 30 Prozent des Holzvorrates entspricht. Diese Daten sind einem Gutachten der Landesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (LWF) und der Landesanstalt für Umwelt zu entnehmen. Im Gutachten wird eine Beeinträchtigung von nach den FFH-Richtlinien geschützten Lebensraumtypen beschrieben.
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