Grenzen der Demokratie
Nach Artikel 73 der bayerischen Verfassung darf es keine Volksbegehren geben, die den Staatshaushalt betreffen. Doch diese Einschränkung ist auch unter Fachleuten nicht unumstritten.
Die Grünen wollten unlängst finanzwirksame Volksentscheide durchsetzen und sind damit gescheitert. Sie hatten mehr Demokratie und Einflussmöglichkeit auf die Politik durch die Bürger gefordert. Auch in Bezug auf die Staatsausgaben. Aber: Nach Artikel 73 der bayerischen Verfassung darf es keine Volksbegehren geben, die den Staatshaushalt betreffen. Diese Einschränkung ist auch unter Fachleuten nicht unumstritten.
Tatsächlich kann der Vorbehalt die Einflussmöglichkeiten der Bürger über die Wahlen hinaus erheblich einschränken. Denn irgendwo hängt ja alles mit dem Staatshaushalt zusammen. Und bei großzügiger Auslegung auch, wie im aktuellen Fall, die Gehälter der an den Hochschulen beschäftigten Beamten. Daher hat das Innenministerium das Volksbegehren gegen Studiengebühren an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof weitergegeben.
Bei strenger Auslegung aber ist dieser Artikel 73 ein wichtiger Schutz der Demokratie. Denn er gibt den demokratisch gewählten Volksvertretern die Möglichkeit, in Ruhe ihrem Budgetrecht nachzukommen. Der Staatshaushalt – die Basis allen politischen Handelns – könnte sonst durch gezielte Einflussnahmen von außen aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Und das ist nicht wünschenswert.
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