Sippenhaft ist nicht zulässig
Die Gaddafi-Sippe hat in Tripolis in verschwenderischem Luxus gelebt – das zeigen die jetzt möglich gewordenen Einblicke in ihre verlassenen Domizile. Trotzdem kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht jedes Familienmitglied als Verbrecher bezeichnet werden. Eine Sippenhaft ist nicht zulässig. Vielmehr muss ein individuelles Verschulden nachgewiesen werden, wenn er oder sie vor Gericht gestellt und verurteilt werden soll.
Muammar al-Gaddafi und sein Sohn Saif al-Islam werden vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen schwerster Verbrechen gesucht. Vor dieses Gericht gehören sie auch gestellt.
Wenn es Beschuldigungen gegen weitere Familienmitglieder gibt – wie zum Beispiel gegen seine Frau und die drei Kinder, die sich nach Algerien abgesetzt haben –, müssen diese mit Fakten untermauert werden. Sonst kann sie Algerien auch nicht an Libyen ausliefern. Die Empörung über das Nachbarland ist zumindest verfrüht.
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