Der umstrittene Blick in die Vergangenheit
Ehrenamtliche Übungsleiter müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Aber wem eigentlich?
Eigentlich geht es nur darum, Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen: Wer ehren- oder nebenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, braucht künftig ein erweitertes Führungszeugnis. Doch genau das macht die Sache heikel. Denn viele könnten sich unter Generalverdacht gestellt sehen oder sich aufgrund der neuen bürokratischen Hürde gegen das Ehrenamt entscheiden, befürchteten die Mitglieder des Unterallgäuer Jugendhilfeausschusses in ihrer jüngsten Sitzung.
Darin beschäftigten sie sich mit der Frage, wie das bereits seit fast drei Jahren geltende Bundeskinderschutzgesetz im Landkreis möglichst unkompliziert umgesetzt werden kann. Immerhin sind hier laut der Kreisjugendpflegerin Elisabeth Hofmann zwischen 800 und 1000 Vereine und Verbände von der Regelung betroffen.
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