Flüchtlinge bekommen nun doch keine Versicherung
Um andere sozial Schwache nicht zu benachteiligen, verzichtet der Landkreis auf eine Vorreiterrolle
Der Landkreis wird für die rund 1700 Flüchtlinge im Unterallgäu nun doch keine Gruppen-Haftpflichtversicherung abschließen. Das hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ausschlaggebend war die Sorge, damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen.
Denn nicht nur viele Asylbeweber, sondern auch EU-Staatsangehörige und deutsche Bürger können sich keine Privathaftpflichtversicherung leisten. Insgesamt sind rund 30 Prozent der Bevölkerung nicht entsprechend abgesichert. Hätte der Landkreis nun nur für Asylbewerber eine Gruppen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, hätten andere auf das AGG verweisen und vom Landkreis Schadenersatz fordern können. Nach Auffassung des Bayerischen Landkreistags gelte es deshalb sorgfältig abzuwägen, ob im Interesse der Gleichbehandlung auch Hartz-IV-Empfänger und andere sozial Bedürftige von der öffentlichen Hand versichert werden sollten.
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