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04. Oktober 2007 19:10 Uhr

Die Justiz stellt sich im Zeugenstand

Richterin und Staatsanwalt im Zeugenstand, die Justiz am Pranger - das Amtsgericht Neu-Ulm verhandelte gestern unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg den Vorwurf einer falschen Versicherung an Eides statt. Am Ende stand ein Urteil: 18 000 Euro Geldstrafe, die höchste die heuer am Amtsgericht Neu-Ulm verhängt wurde. Von Karl-Michael Dittrich

Schweres Geschütz

In dieser eidesstattlichen Versicherung unterstellte eine streitesmutige Mutter der Neu-Ulmer Richterin Antje Weingart, sie habe ihrem in einer anderen Sache angeklagten Sohn gegenüber am 29. Juni 2006 behauptet: "Das werde ich allein entscheiden, ob Sie aussagen oder nicht!" Schweres Geschütz in einem Streitfall, bei dem es anfänglich um 2000 Euro Blechschaden an einem Auto ging.

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Denn: Hätte Richterin Weingart dies tatsächlich so gesagt, hätte sie damit eines der ehernen Grundrechte eines Angeklagten in Abrede gestellt, selbst zu entscheiden, ob er in der Sache reden oder schweigen möchte. Sie hätte also möglicherweise "verbotene Verhörmethoden angewandt" - wie Richter Dr. Münzenberg formulierte. Derartige Vorwürfe haben das Zeug, "das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu erschüttern", befand Staatsanwalt Walter Henle.

Nachdem kaum vorstellbar schien, dass eine Neu-Ulmer Richterin derart ihr Amt ausübt, reichten Richter und Staatsanwalt der Angeklagten mehrfach die Hand, um ihr wenigstens aus der gröbsten Patsche zu helfen: Es könnte ja ein Missverständnis gewesen sein, die Erinnerung sei vielleicht etwas verblasst.

Aber die Angeklagte blieb dabei: Die Richterin habe es in der Verhandlung ihrem Sohn gegenüber genau so gesagt. Der war zunächst in einen Autounfall verwickelt gewesen, die 2000 Euro Schaden waren Streitpunkt in einem Zivilverfahren, das die Mutter angestrengt hatte. Hier hatte sich der Sohn derartig in seinen Aussagen verstrickt, dass der zuständige Richter die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche uneidliche Falschaussage hingewiesen hatte. Es kam daraufhin zu Anklage und Verhandlung, in der es "hin und her" gegangen sein soll.

Mehrere Gedächtnislücken

Sohn will nicht auf die Anklagebank, Richterin ruft zur Ordnung, Sohn will gehen, Staatsanwalt droht Haftbefehl an, Mutter mischt sich lautstark ein, Sohn lehnt Richterin als befangen ab, Mutter und Sohn gehen - mehrere Varianten des Geschehens wurden vorgebracht, eine genaue Reihenfolge wegen unterschiedlicher Gedächtnislücken der Beteiligten aber nicht ergründet. Eines aber unterstreichen Richterin Weingart und der damals zuständige Staatsanwalt Thomas Junggeburth in ihren Zeugenaussagen deutlich: Besagter Satz sei nie gefallen.

Verteidiger Jürgen Filius versuchte in einem waghalsigen Balanceakt zwischen drohendem Urteilsspruch und der Beharrlichkeit seiner Mandantin die Variante eines unglücklichen Missverständnisses aufzubauen: Falscher Zusammenhang, falscher Bezug, deshalb kein Vorsatz - und deshalb keine Verurteilung.

Nicht mit Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg! Justitia lässt sich nicht einfach so ans Bein pinkeln. Die in der eidesstattlichen Versicherung getroffene Unterstellung sei falsch, dies habe die Beweisaufnahme unzweifelhaft ergeben. Das Urteil: Mit 90 Tagessätzen folgte Münzenberg dem Antrag des Staatsanwaltes, der sogar eine Freiheitsstrafe in Erwägung gezogen hatte. Bei der Höhe des Tagessatzes verdoppelte er die beantragten 100 Euro. Denn das Vermögen der Angeklagten müsse ebenso berücksichtigt werden wie ihr Einkommen von 8000 Euro brutto. Und bei Immobilienbesitz im Wert von 20 Millionen Euro - wie die Angeklagte angegeben hatte, wenn auch mit Schulden belastet - komme es eben zu einem Tagessatz von 200 Euro.

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