Geh mir aus der Sonne, Nachbar
Zuerst kam die Solaranlage, dann der Neubau nebenan – und damit auch der Ärger.
Ganz so drastisch ist es nicht: Menschen haben ein Recht auf Sonne – in ihren Wohnräumen, aber eben nicht auf ihren Dächern, ob dort nun eine Fotovoltaikanlage ist, oder nicht. Laut Richterin könne das klagende Paar dagegen höchstens zivilrechtlich vorgehen. Aber das rät sie nicht. Sie wünscht sich für die Weißenhorner eine Einigung, schließlich müsse man noch jahrelang auf engstem Raum mit einander leben. Zu Anfang der Verhandlung sieht es mit einer Einigung jedoch schwierig aus. Die Beigeladenen, die das schattenspendende Gebäude gebaut haben, hätten bereits Geld geboten, sagen sie. Das hätten die Nachbarn jedoch nicht gewollt. „Darum geht es mir nicht“, sagt der Kläger. Er fühlt sich von den Behörden getäuscht. Als er dem Neubau mit seiner Unterschrift zugestimmt habe, sei ihm versichert worden, alle Abstände entsprächen den gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht gibt, mit Hinblick auf den großen Stapel Dokumente, die es durchforstet hat, zu, dass es an zwei Ecken Überschreitungen gebe. Aber diese seien nicht sehr hoch. „Ich weiß sowieso nicht, wer dieses Grundstück so abartig zugeschnitten hat“, sagt die Richterin. Das Grundstück des Neubaus ist dreieckig.
Nachbarschaftsstreits landen häufig beim Landratsamt
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