Rockerprozess: Gericht nimmt Zeugen erneut in die Mangel
33-Jähriger ist der einzige Tatortzeuge, der den Angeklagten entlasten oder belasten könnte. Doch er schweigt trotz Beugehaft beharrlich.
So ein Gerichtstermin geht ganz schön ins Geld, vor allem wenn es sich um einen Rockerprozess handelt. Personalintensiv sind besonders die Sicherheitsvorkehrungen. Gestern trat die Schwurgerichtskammer komplett an, um gleich wieder die Verhandlung zu schließen. Zum vierten Mal wurde der 33-jährige Bosnier Mahir H. vorgeführt und gefragt, ob er jetzt aussage, wie es das Gesetz von Zeugen verlange. Und zum vierten Mal sagte das Ex-Mitglied des Ulmer Bandido-Chapters: „Ich mache keine Aussage.“ Er ließ sich nicht von dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Tresenreiter beeindrucken, der fintenreich zunächst mit einer eigentlich belanglosen Frage die Vernehmung begann: „War Ihr Vater auch Bandido?“ – „Ich sage nichts, fertig, Schluss, aus“, antwortet der Zeuge und wiederholt sich, als der Richter die Geldkeule herauszieht: „Die Kosten eines solchen Verhandlungstages nur wegen ihnen müssen Sie zahlen. Und die Beugehaft dauert an, so lange sie gegen die Aussage verweigern.“
Warum der Vorsitzende Richter mit allen verfügbaren legalen Mitteln eine Aussage dieses Zeugen erzwingen will, liegt an den Umständen dieses Schwurgerichtsprozesses. Angeklagt ist ein 46-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wegen versuchten Mordes. Das ranghohe Bandido-Mitglied soll im Verlauf eines Rockerkrieges eine Schießerei vor dem Haus des Rock-Maschine-Präsidenten Suat E. in Wiblingen angeordnet haben, nachdem seine Leute von Suats Männern in einem Tabledance-Klub an der Blaubeurer Straße verprügelt worden waren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem vor, selbst geschossen zu haben. Die Kugeln verfehlten ihr Ziel und ihren Sinn, weil der Präsident vermutlich außer Haus war.
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