Die bittere Lehre aus dem Leichtsinn
Ein 28-jähriger Schrobenhausener und sein Freund schwingen sich betrunken und unter Drogen aufs Motorrad – und verunglücken schwer. Jetzt gibt es das Urteil für den Fahrer
Es musste erst einiges passieren, bis ein 28-Jähriger aus Schrobenhausen aus seinem Leichtsinn die richtige Lehre zog. Der junge Mann ist in den Jahren 2002 bis 2014 immer wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten – meist in Zusammenhang mit Alkohol und Drogen. Sieben mal ist er schon vorbestraft – immer wieder auch wegen Trunkenheit im Verkehr. Aber erst ein schwerer Unfall in der Nacht zum 6. Dezember vergangenen Jahres hat ihn wachgerüttelt, sodass er seitdem die Finger vom Alkohol lässt. Für diese Kehrtwende aber musste er einen hohen Preis zahlen: Den Motorradunfall überlebten er selbst als Fahrer und sein Freund als Sozius nur mit viel Glück. Allerdings ist der Schrobenhausener seitdem zu 50 Prozent schwer behindert und wird wohl zeitlebens auf Krücken angewiesen sein. „Platten, Nägel und Schrauben halten mein Bein zusammen“, schilderte er vor dem Neuburger Amtsgericht. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurde er schuldig gesprochen wegen vorsätzlichen Fahrens einer nicht versicherten Motocross-Maschine, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Führerschein und anderem mehr.
Vorsitzende Richterin Bettina Mora verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung. Staatsanwältin Susanne Bekk hatte auf acht Monate ohne Bewährung plädiert und Verteidigerin Rechtsanwältin Ilona Zenker bat um eine Strafe, die ihrem Mandanten die Zukunft nicht verbaut.
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