Gericht lehnt Eilantrag gegen Fluglärm in Neuburg ab
Das Verwaltungsgericht München hat die Fluglärm-Klage der Familie Rauscher abgelehnt. So begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht München hat die Fluglärm-Klage der Familie Rauscher abgelehnt. Die Neuburger wollten erreichen, dass der Bundesrepublik Deutschland untersagt wird, durch Fluglärm und damit einhergehenden Erschütterungen ihr in der Nähe des Fliegerhorsts in Neuburg gelegenes Grundstück zu beeinträchtigen durch zwei noch bevorstehende Übungsflüge des Eurofighters. Diese trainieren derzeit für eine Leistungsschau am „Tag der Bundeswehr“ am 11. Juni.
Die Begründung des Gerichts: Das Luftverkehrsgesetz eröffne der Bundeswehr Sonderrechte im Luftverkehr. Die Bundeswehr dürfe, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist, von dem Gebot abweichen, vermeidbare Geräusche beim Betrieb von Luftfahrzeugen zu unterlassen oder eine Mindestflughöhe einzuhalten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
War doch vorher zu sehen! Das Geld hätte sich Herr Rauscher sparen können.
Er hat wahrscheinlich eine gute Rechtsschutzversicherung, welche solche Klagen in erster Instanz übernimmt! Er hätte sich auf alle Fälle die Belastung, welche durch solch totgeborene Klagen entstehen, ersparen können aber manche Menschen brauchen das! Da könnten ja noch Hunderte andere Haus- u. Grundstücksbesitzer klagen, tun es aber nicht! Waarum wohl???