Landkreis zieht wegen Altpapier vors VGH
Der Landkreis zieht im Rechtsstreit um die Blaue Tonne mit dem Entsorger Gigler in die nächste Instanz. Gestern beschloss der Werkausschuss des Kreistags, die Zulassung zur Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu beantragen. Die Frist dafür läuft am 19. März ab, für die Begründung bleiben vier weitere Wochen Zeit.
Der Zwist mit dem Schrobenhausener Unternehmen um das Einsammeln von Altpapier geht ins siebte Jahr. Vergangenen Herbst hatte das Verwaltungsgericht (VG) für Gigler entschieden. Seit zwei Wochen liegt dem Landratsamt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Mit den Prozessvertretern der Landesanwaltschaft hatte man sich bereits im Vorfeld der gestrigen Sitzung abgestimmt und auch der Anwalt der Landkreisbetriebe hatte sich für den Gang vors VGH ausgesprochen.
Derzeit hat die Firma Gigler im Landkreis circa 15 000 Blaue Tonnen verteilt. Das entspricht etwa der Hälfte der Haushalte. Mit der kommunalen Papiertonne möchte der Landkreis bis zu 90 Prozent erreichen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sichert den Kommunen zwar den Vorrang zu, doch weil Gigler bereits seit 2008 Blaue Tonnen im Landkreis aufgestellt hat und der Kreistag dies erst drei Jahre später beschloss, sahen die VG-Richter darin einen Sonderfall. (nel)
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